Kontrolle Überholabstand

Informationen zu folgenden Punkten:

1. Plant das Polizeipräsidium Pforzheim oder untergeordnete Polizeibehörden die Kontrolle des in der StVO-Novelle festgeschriebenen Überholabstandes von 1,5 m (innerorts) bzw. 2,0 m (außerorts) von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden durch Kraftfahrzeuge oder werden Kontrollen schon jetzt durchgeführt?
2. Falls ja: Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt und wie viele Verstöße wurden durch das Polizeipräsidium Pforzheim oder untergeordnete Behörden festgestellt und beanzeigt?
3. Falls nein: Gibt es Informationen darüber, was die Kontrolle verhindert? Falls ja: Was verhindert die Kontrollen?
4. Falls eine Nichtkontrolle mit dem Nichtvorhandensein von technischen Möglichkeiten begründet wird: Sind dem Polizeipräsidium technische Möglichkeiten bekannt? Befinden sich technische Einrichtungen in der Entwicklung?
5. Falls nein: Gibt es Informationen darüber wann damit zu rechnen ist, dass im Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Pforzheim der Überholabstand kontrolliert wird? Falls ja: Wann?
6. Wie viele Anzeigen von Bürgern hat das Polizeipräsidium 2022, 2023, 2024 in dieser Sache erhalten?
7. Wie viele Anzeigen hat das Polizeipräsidium Pforzheim "abgelehnt"?
8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen (Ordnungsgeld o.ä.) gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten.
10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern? Falls ja: Bitte senden Sie mir diese.

P.S.: Bitte sehen Sie es mir nach, aber da ich persönlichen Kontakt zum getöteten hatte, stelle ich mir diese Frage: Wie fühlt es sich an institutionell mitverantwortlich am Tod eines Menschen zu sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu folgenden Punkten…
An Polizeipräsidium Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle Überholabstand [#299269]
Datum
5. Februar 2024 10:56
An
Polizeipräsidium Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu folgenden Punkten: 1. Plant das Polizeipräsidium Pforzheim oder untergeordnete Polizeibehörden die Kontrolle des in der StVO-Novelle festgeschriebenen Überholabstandes von 1,5 m (innerorts) bzw. 2,0 m (außerorts) von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden durch Kraftfahrzeuge oder werden Kontrollen schon jetzt durchgeführt? 2. Falls ja: Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt und wie viele Verstöße wurden durch das Polizeipräsidium Pforzheim oder untergeordnete Behörden festgestellt und beanzeigt? 3. Falls nein: Gibt es Informationen darüber, was die Kontrolle verhindert? Falls ja: Was verhindert die Kontrollen? 4. Falls eine Nichtkontrolle mit dem Nichtvorhandensein von technischen Möglichkeiten begründet wird: Sind dem Polizeipräsidium technische Möglichkeiten bekannt? Befinden sich technische Einrichtungen in der Entwicklung? 5. Falls nein: Gibt es Informationen darüber wann damit zu rechnen ist, dass im Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Pforzheim der Überholabstand kontrolliert wird? Falls ja: Wann? 6. Wie viele Anzeigen von Bürgern hat das Polizeipräsidium 2022, 2023, 2024 in dieser Sache erhalten? 7. Wie viele Anzeigen hat das Polizeipräsidium Pforzheim "abgelehnt"? 8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt? 9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen (Ordnungsgeld o.ä.) gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. 10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern? Falls ja: Bitte senden Sie mir diese. P.S.: Bitte sehen Sie es mir nach, aber da ich persönlichen Kontakt zum getöteten hatte, stelle ich mir diese Frage: Wie fühlt es sich an institutionell mitverantwortlich am Tod eines Menschen zu sein?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299269/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 05.02.2024 beim Polizeipräsidium Pforzheim…
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
Kontrolle Überholabstand [#299269]
Datum
5. Februar 2024 15:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 05.02.2024 beim Polizeipräsidium Pforzheim eingegangen und wird beim Referat Recht und Datenschutz geprüft. Der Eingang wird Ihnen hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Rückmeldung finden Sie in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
Kontrolle Überholabstand [#299269]
Datum
16. Februar 2024 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unsere Rückmeldung finden Sie in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen