Kontrolle und Sicherstellung bei Aktenübersendung nach § 474 StPO

Bei Übersendungen von Ermittlungsakten an nicht am Verfahren beteiligte Dritte verfügt die StA, dass diese nicht weiter gegeben werden dürfen.
Wie stellt die StA sicher, dass dies erfolgt ist?
Wie kann es sein, dass diese Akten dann bei einem Rechtsanwalt auftauchen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Staatsanwaltschaft Rostock Details
Von
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Betreff
Kontrolle und Sicherstellung bei Aktenübersendung nach § 474 StPO [#292295]
Datum
14. November 2023 18:38
An
Staatsanwaltschaft Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Übersendungen von Ermittlungsakten an nicht am Verfahren beteiligte Dritte verfügt die StA, dass diese nicht weiter gegeben werden dürfen. Wie stellt die StA sicher, dass dies erfolgt ist? Wie kann es sein, dass diese Akten dann bei einem Rechtsanwalt auftauchen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292295/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Kontrolle und Sicherstellung bei Aktenübersendung nach § 474 StPO [#292295]
An Staatsanwaltschaft Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kontrolle und Sicherstellung bei Aktenübersendung nach § 474 StPO [#292295]
Datum
14. November 2023 18:39
An
Staatsanwaltschaft Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,2 KB

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Staatsanwaltschaft Rostock
Schreiben der StA Rostock
Von
Staatsanwaltschaft Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben der StA Rostock
Datum
17. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen