Kontrolle von Gerichtsverfahrensverläufen

Anfrage an: Amtsgericht Leipzig

Die Dauer von Gerichtsverfahren ist unterschiedlich. Dennoch muss meines Erachtens mindestens stichpunktartig geprüft werden, ob Gerichtsverfahren zeitlich unverhältnismäßig lange Verfahrensdauern aufweisen.

Welche Person oder Abteilung ist am Amtsgericht Leipzig für die Kontrolle über den Verlauf von Gerichtsverfahren verantwortlich?

Fallen derartige Kontrollberichte unter das Informationsfreiheitsgesetz bzw. unter das SachsTranspG/SachsUIG/VIG?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Amtsgericht Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle von Gerichtsverfahrensverläufen [#278912]
Datum
15. Mai 2023 11:13
An
Amtsgericht Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dauer von Gerichtsverfahren ist unterschiedlich. Dennoch muss meines Erachtens mindestens stichpunktartig geprüft werden, ob Gerichtsverfahren zeitlich unverhältnismäßig lange Verfahrensdauern aufweisen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Person oder Abteilung ist am Amtsgericht Leipzig für die Kontrolle über den Verlauf von Gerichtsverfahren verantwortlich?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Fallen derartige Kontrollberichte unter das Informationsfreiheitsgesetz bzw. unter das SachsTranspG/SachsUIG/VIG? Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278912/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Leipzig
Anträge nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 15. M…
Von
Amtsgericht Leipzig
Betreff
Anträge nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
12. Juni 2023 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 15. Mai 2023 hinsichtlich der Terminkalender der Richter wird Ihnen mitgeteilt, dass dies der rechtsprechenden Tätigkeit des Amtsgerichts zuzuordnen und somit nicht von den Auskunftspflichten des Transparenzgesetzes erfasst ist. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Überprüfung der Dauer der Gerichtsverfahren wird mitgeteilt, dass es eine Stichprobenkontrolle dieser Art nicht gibt. Die aus ihrer Sicht unangemessene Dauer eines Verfahrens können die daran Beteiligten im Rahmen einer sog. ' Verzögerungsrüge' beanstanden, über die dann Richterinnen und Richter entscheiden. Dienstaufsichtsbeschwerden zu diesem Thema bearbeitet der Präsident des Amtsgerichts. Mit freundlichen Grüßen