Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern

Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebender Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:

1. Wie viele solcher Kontrollen sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits erfolgt?

2. Falls bisher keine Kontrollen erfolgen: Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidium geplant die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren?

3. Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit der letzten Novelle der Stra…
An Polizeipräsidium Westhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern [#284679]
Datum
25. Juli 2023 23:16
An
Polizeipräsidium Westhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebender Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen: 1. Wie viele solcher Kontrollen sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits erfolgt? 2. Falls bisher keine Kontrollen erfolgen: Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidium geplant die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren? 3. Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284679/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Westhessen
001-23 | 106 Sehr << Antragsteller:in >> Mit Ihrer E-Mail vom 25.07.2023 beantragen Sie Auskunft ü…
Von
Polizeipräsidium Westhessen
Betreff
WG: Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern [#284679]
Datum
10. August 2023 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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001-23 | 106 Sehr << Antragsteller:in >> Mit Ihrer E-Mail vom 25.07.2023 beantragen Sie Auskunft über Kontrollen des Mindestabstandes zu Radfahrenden bei Überholvorgängen. Ihre Anfrage stützen Sie auf mehrere Rechtsnormen, nämlich § 85 HDISG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG sowie § 5 Abs. 2 VIG. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Mit freundlichen Grüßen