Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern
Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebender Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:
1. Wie viele solcher Kontrollen sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits erfolgt?
2. Falls bisher keine Kontrollen erfolgen: Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidium geplant die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren?
3. Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen?
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juli 2023
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29. August 2023
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