Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2021, gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebender Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:

(1)Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidium geplant die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren, bzw. sind solche Kontrollen bereits erfolgt?

(2) Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit der Novelle der Straßenverke…
An Polizeipräsidium Nordhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern [#282739]
Datum
29. Juni 2023 14:38
An
Polizeipräsidium Nordhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2021, gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebender Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen: (1)Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidium geplant die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren, bzw. sind solche Kontrollen bereits erfolgt? (2) Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Nordhessen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworte ich gerne: (1) Ist es im Zuständigkeitsbereich Ih…
Von
Polizeipräsidium Nordhessen
Betreff
AW: Kontrolle von Überholabständen zu Zweiradfahrern [#282739]
Datum
3. Juli 2023 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworte ich gerne: (1) Ist es im Zuständigkeitsbereich Ihres Polizeipräsidiums geplant, die Seitenabstände beim Überholen zwischen KFZ und Zweirädern zu kontrollieren, bzw. sind solche Kontrollen bereits erfolgt? Aktuell wurden bisher keine speziellen Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt "Überwachung von Seitenabständen" geplant bzw. durchgeführt. Gleichwohl werden bei Feststellungen im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit bzw. bei Kontrollen mit anderen Schwerpunkten diesbezüglich festgestellte Verstöße von den Kolleginnen und Kollegen geahndet! (2) Haben Sie bereits ein Konzept, mit welchen Messverfahren man etwaige Verstöße rechtssicher feststellen könnte? Falls nicht, ist es geplant ein entsprechendes Messverfahren zu entwerfen? Bei der Zugrundelegung der zur Verfügung stehenden Straßenbreite bzw. Fahrstreifenbreite und dem Platzbedarf, den die beteiligten Fahrzeuge benötigen, kann an z. B. zuvor ausgemessenen Streckenabschnitten das Unterschreiten des Mindestabstandes relativ einfach und vermutlich auch gerichtsverwertbar nachgewiesen werden. Spezielles technisches Gerät zur Seitenabstandsmessung ist mir nicht bekannt! Mit freundlichen Grüßen