Kontrollen bezüglich des Bahnübergangs Oeserstraße

Anfrage an: DB Netz AG

Ich hätte gerne über die jüngsten Ergebnisse gemeinsamer Kontrollen in Nied (Bahnübergang Oeserstraße) eine Einsicht.
Des Weiteren könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten: Wieso hat niemand die ständige Verletzung des § 19 Abs. 3 StVo ernst genommen und Konsequenzen gezogen? (Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Heike Stoner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte g…
An DB Netz AG Details
Von
Heike Stoner
Betreff
Kontrollen bezüglich des Bahnübergangs Oeserstraße [#187967]
Datum
4. Juni 2020 08:53
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne über die jüngsten Ergebnisse gemeinsamer Kontrollen in Nied (Bahnübergang Oeserstraße) eine Einsicht. Des Weiteren könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten: Wieso hat niemand die ständige Verletzung des § 19 Abs. 3 StVo ernst genommen und Konsequenzen gezogen? (Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Stoner Anfragenr: 187967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187967 Postanschrift Heike Stoner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Stoner

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DB Netz AG
Sehr geehrte Frau Stoner, bezüglich Ihrer u.s. Mail verweisen wir auf unsere Antwort auf Ihre zweite Anfrage zum …
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Kontrollen bezüglich des Bahnübergangs Oeserstraße [#187967]
Datum
6. Juli 2020 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stoner, bezüglich Ihrer u.s. Mail verweisen wir auf unsere Antwort auf Ihre zweite Anfrage zum Bahnübergang Oeserstraße (#187819), die bei uns am 3. Juni eingegangen ist und die wir am 3. Juli beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen