Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld

Die bei Ihnen geführten Akten über die Kontrollen der Düngepläne nach § 3 (1) Nr. 6 der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz, vom 17. April 1991, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466 - 471, sowie die Berichtigung, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 24 vom 1. Juli 1991, Seite 697, sowie der Änderungsrechtsverordnung vom 08. Oktober 1993, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 39 vom 25. Oktober 1993, Seite 1047 – 1048.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei Ihnen …
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
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Betreff
Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld [#261163]
Datum
17. Oktober 2022 15:08
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bei Ihnen geführten Akten über die Kontrollen der Düngepläne nach § 3 (1) Nr. 6 der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz, vom 17. April 1991, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466 - 471, sowie die Berichtigung, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 24 vom 1. Juli 1991, Seite 697, sowie der Änderungsrechtsverordnung vom 08. Oktober 1993, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 39 vom 25. Oktober 1993, Seite 1047 – 1048.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld“ vo…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld [#261163]
Datum
19. November 2022 10:34
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld“ vom 17.10.2022 (#261163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadtwerke Neuwied (SWN)
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung wurde uns folgendes mitgeteilt…
Von
Stadtwerke Neuwied (SWN)
Betreff
AW: Kontrollen der Düngepläne im Engerser Feld [#261163]
Datum
24. November 2022 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung wurde uns folgendes mitgeteilt. Die Bezeichnung Düngeplan wird heute nur noch selten verwendet. Ein Düngeplan enthält die Planung über die Art und Menge der auf dem Betrieb eingesetzten Düngemittel und kann/sollte schlagspezifisch sein. Er entspricht wahrscheinlich aktuell der Düngebedarfsermittlung. Diese wird mit wenigen Ausnahmen für alle Landwirte in der Düngeverordnung gefordert. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Düngeverordnung ist in Rheinland-Pfalz die ADD. Die Begünstigten des Wasserschutzgebietes führen deshalb nach unserem Kenntnisstand keine eigenen Kontrollen durch. Dieses sind in der Rechtsverordnung auch nicht gefordert. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen