Kontrollen Fahrradstraßen
Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Hamburger Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt. Sehr gutes Beispiel dafür ist der Veloroutenabschnitt der Von-Essen-Straße in Barmbek-Süd.
Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.
Information nicht vorhanden
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Datum4. August 2019
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7. September 2019
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