Kontrollen Fahrradstraßen

Anfrage an: Polizei Hamburg

Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Hamburger Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt. Sehr gutes Beispiel dafür ist der Veloroutenabschnitt der Von-Essen-Straße in Barmbek-Süd.

Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 3 Follower:innen
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Polizei Hamburg Details
Von
Iver Breese
Betreff
Kontrollen Fahrradstraßen [#162676]
Datum
4. August 2019 15:50
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Hamburger Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt. Sehr gutes Beispiel dafür ist der Veloroutenabschnitt der Von-Essen-Straße in Barmbek-Süd. Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Iver Breese

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Polizei Hamburg
Anfrage nach dem HambTG Sehr geehrter Herr Breese, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem …
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HambTG
Datum
19. August 2019 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 04.08.2019 erhalten Sie anliegendes Antwortschreiben der Schutzpolizei SP 31. Mit freundlichen Grüßen