Kontrollen und Beratungen - Datenschutz

Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ? Schlüsseln Sie bitte auf:

- Wann und bei welchen Bundesbehörden, anderen öffentlichen Stellen des Bundes und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ?
- Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ?
- Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ?
- Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ?
- Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ?
- Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ?
- Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Kontro…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen und Beratungen - Datenschutz
Datum
19. März 2013 22:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ? Schlüsseln Sie bitte auf: - Wann und bei welchen Bundesbehörden, anderen öffentlichen Stellen des Bundes und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ? - Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ? - Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ? - Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ? - Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Az. I-103/015#0017 - Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kontrollen und Beratungen - Datenschutz; Bezug: Ihre E-Mail vom 19.3.2013; Az. I-103/015#0017
Datum
22. März 2013 11:39
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Az. I-103/015#0017 - Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. März 2013, das unter dem o.g. Aktenzeichen geführt wird. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich die zuständige Bearbeiterin (Frau Bohn) unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrike Müller ********************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Zentrale Aufgaben - Servicebüro - Husarenstr. 30 53117 Bonn *********************************************** -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Kontrollen und Beratungen - Datenschutz Datum: Tue, 19 Mar 2013 21:34:06 -0000 Von<<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort<<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ? Schlüsseln Sie bitte auf: - Wann und bei welchen Bundesbehörden, anderen öffentlichen Stellen des Bundes und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ? - Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ? - Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ? - Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ? - Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ? - Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beim Bundesbeauftragten für den …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datum
11. April 2013 14:17
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datum
11. April 2013 14:22
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn