Kontrollen und Bußgelder nach der Preisangabeverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven

Die Preisangabeverordnung (PAngV) ist Bundesrecht und findet daher auch in Bremerhaven Anwendung.
Preisangaben sind wichtiges Element des Verbraucherschutzes, da Verbraucher vor dem Abschluß eines Kaufvertrages gerade bei alltäglichen Einkäufen nicht durch überhöhte Preise überrascht/überrumpelt werden sollen. Trotzdem fällt in Bremerhaven ganz besonders auf, dass nahezu kein Ladengeschäft des stationären Einzelhandels die Preisangabeverordnung beachtet.

Um einige Beispiele zu nennen:
Beim Havenbäcker am Hauptbahnhof waren am 26.09.2017 gegen 6:30 Uhr nur rund 20% der Waren überhaupt ausgezeichnet. Insbesondere Artikel für Laufkundschaft und schnellen Konsum (belegte Brötchen und Baguettes), die oft überraschend hohe Preise haben, sind vollständig nicht mit Preisauszeichnungen versehen. Zum Teil wissen selbst die Verkäufer/innen auf Nachfrage die Preise nicht und müssen erst in der Kasse nachforschen.
Beim Edeka Schiffdorfer Chaussee (Vagts) fehlen regelmäßig Preisauszeichnungen in erheblichem Umfang. Auffällig dabei war bisher, dass bei mehreren Alternativ-Produkten günstige Produkte Preisangaben enthielten, ein oft auffälligeres teureres Alternativprodukt im gleichen Regalbereich jedoch keine Preisauszeichnung enthielt. Hier fehlten z.B. am 27.09.2017 gegen 19:40 Uhr die Grundpreisangaben bei sämtlichen Coca Cola-Produkten (12x1 Liter im Werbe-Angebot für 7,99 €, 4x1,5 Liter für 3,80 €).
Die festgestellten Produkte sind nur auszugsweise -nicht abschließend- benannt, um eine Konkretisierung zu bewirken.

Meine Anfrage lautet daher:

1. Wie viele Kontrollen wurden 2015, 2016 und bisher 2017 konkret zur Überwachung der Preisangabenverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven durchgeführt ?

2. In welcher Höhe wurden 2015, 2016 und bisher 2017 Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach
- § 10 Abs. 1 Ziffern 1 und 2,
- § 10 Abs. 1 Ziffer 7,
- § 10 Abs. 2 Ziffer 1
der PAngV im Stadtgebiet Bremerhaven verhängt ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
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Michael Goldhahn
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die P…
An Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven Details
Von
Michael Goldhahn
Betreff
Kontrollen und Bußgelder nach der Preisangabeverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven [#24793]
Datum
28. September 2017 00:41
An
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Preisangabeverordnung (PAngV) ist Bundesrecht und findet daher auch in Bremerhaven Anwendung. Preisangaben sind wichtiges Element des Verbraucherschutzes, da Verbraucher vor dem Abschluß eines Kaufvertrages gerade bei alltäglichen Einkäufen nicht durch überhöhte Preise überrascht/überrumpelt werden sollen. Trotzdem fällt in Bremerhaven ganz besonders auf, dass nahezu kein Ladengeschäft des stationären Einzelhandels die Preisangabeverordnung beachtet. Um einige Beispiele zu nennen: Beim Havenbäcker am Hauptbahnhof waren am 26.09.2017 gegen 6:30 Uhr nur rund 20% der Waren überhaupt ausgezeichnet. Insbesondere Artikel für Laufkundschaft und schnellen Konsum (belegte Brötchen und Baguettes), die oft überraschend hohe Preise haben, sind vollständig nicht mit Preisauszeichnungen versehen. Zum Teil wissen selbst die Verkäufer/innen auf Nachfrage die Preise nicht und müssen erst in der Kasse nachforschen. Beim Edeka Schiffdorfer Chaussee (Vagts) fehlen regelmäßig Preisauszeichnungen in erheblichem Umfang. Auffällig dabei war bisher, dass bei mehreren Alternativ-Produkten günstige Produkte Preisangaben enthielten, ein oft auffälligeres teureres Alternativprodukt im gleichen Regalbereich jedoch keine Preisauszeichnung enthielt. Hier fehlten z.B. am 27.09.2017 gegen 19:40 Uhr die Grundpreisangaben bei sämtlichen Coca Cola-Produkten (12x1 Liter im Werbe-Angebot für 7,99 €, 4x1,5 Liter für 3,80 €). Die festgestellten Produkte sind nur auszugsweise -nicht abschließend- benannt, um eine Konkretisierung zu bewirken. Meine Anfrage lautet daher: 1. Wie viele Kontrollen wurden 2015, 2016 und bisher 2017 konkret zur Überwachung der Preisangabenverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven durchgeführt ? 2. In welcher Höhe wurden 2015, 2016 und bisher 2017 Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach - § 10 Abs. 1 Ziffern 1 und 2, - § 10 Abs. 1 Ziffer 7, - § 10 Abs. 2 Ziffer 1 der PAngV im Stadtgebiet Bremerhaven verhängt ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Goldhahn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Goldhahn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
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Von
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
Betreff
WG: Kontrollen und Bußgelder nach der Preisangabeverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven [#24793]
Datum
28. September 2017 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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