Kontrollen und Bußgelder nach der Preisangabeverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven
Die Preisangabeverordnung (PAngV) ist Bundesrecht und findet daher auch in Bremerhaven Anwendung.
Preisangaben sind wichtiges Element des Verbraucherschutzes, da Verbraucher vor dem Abschluß eines Kaufvertrages gerade bei alltäglichen Einkäufen nicht durch überhöhte Preise überrascht/überrumpelt werden sollen. Trotzdem fällt in Bremerhaven ganz besonders auf, dass nahezu kein Ladengeschäft des stationären Einzelhandels die Preisangabeverordnung beachtet.
Um einige Beispiele zu nennen:
Beim Havenbäcker am Hauptbahnhof waren am 26.09.2017 gegen 6:30 Uhr nur rund 20% der Waren überhaupt ausgezeichnet. Insbesondere Artikel für Laufkundschaft und schnellen Konsum (belegte Brötchen und Baguettes), die oft überraschend hohe Preise haben, sind vollständig nicht mit Preisauszeichnungen versehen. Zum Teil wissen selbst die Verkäufer/innen auf Nachfrage die Preise nicht und müssen erst in der Kasse nachforschen.
Beim Edeka Schiffdorfer Chaussee (Vagts) fehlen regelmäßig Preisauszeichnungen in erheblichem Umfang. Auffällig dabei war bisher, dass bei mehreren Alternativ-Produkten günstige Produkte Preisangaben enthielten, ein oft auffälligeres teureres Alternativprodukt im gleichen Regalbereich jedoch keine Preisauszeichnung enthielt. Hier fehlten z.B. am 27.09.2017 gegen 19:40 Uhr die Grundpreisangaben bei sämtlichen Coca Cola-Produkten (12x1 Liter im Werbe-Angebot für 7,99 €, 4x1,5 Liter für 3,80 €).
Die festgestellten Produkte sind nur auszugsweise -nicht abschließend- benannt, um eine Konkretisierung zu bewirken.
Meine Anfrage lautet daher:
1. Wie viele Kontrollen wurden 2015, 2016 und bisher 2017 konkret zur Überwachung der Preisangabenverordnung (PAngV) im stationären Einzelhandel in Bremerhaven durchgeführt ?
2. In welcher Höhe wurden 2015, 2016 und bisher 2017 Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach
- § 10 Abs. 1 Ziffern 1 und 2,
- § 10 Abs. 1 Ziffer 7,
- § 10 Abs. 2 Ziffer 1
der PAngV im Stadtgebiet Bremerhaven verhängt ?
Information nicht vorhanden
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Datum28. September 2017
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31. Oktober 2017
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Genau so hatte ich mir eine Antwort erwartet.
Wir tun was, steht ja schließlich im Gesetz.
Was wir tun, wissen wir auch nicht.
Offenbar wissen nur die Läden nichts davon, dass hier was getan wird.
Verbraucherschutz in höchster Missachtung.