Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken

Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken ist ein verbreitetes Problem auf deutschen Straßen. Braunschweiger Verkehrspsychologe Prof. Dr. Mark Vollrath, ADAC und Allianz Zentrum für Technik (UZV) gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Unfall dadurch verursacht wird [1].
Gleichzeitig ist bei Stichproben ist zu beobachten, dass sich etwa jeder zwölfte KFZ-Führer durch moderne Kommunikationstechniken ablenken lässt. Die dadurch erhöhte Unfallgefahr wurde bereits vielfach nachgewiesen.
Quellen:
[1] https://www.n-joy.de/leben/Handynutzung-am-Steuer-Erschreckende-Studie,kopfhoch106.html

Alle folgenden Anfragen beziehen sich jeweils auf die gesamten Jahre 2017 sowie 2018.
Kontrollen:
Wie viele Schwerpunkt-Kontrollen fanden zu diesem Thema statt?
Wie viele Fahrzeuge wurden kontrolliert? Wie viele Personen wurden der illegalen Nutzung überführt?
In wie vielen Fällen folgte eine Verwarnung oder ein Bußgeld o.ä.?
Unfälle:
Wie viele Unfälle konnten der Unfallursache „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ zugeordnet werden?
Wie oft konnte dies mithilfe von Zeugenaussagen belegt werden?
Wie oft konnte dies mithilfe von Auslesen der Smartphone-Nutzungsdaten belegt werden?
Wie oft wurde das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet/durchgeführt?
Bei welchem Unfallhergang bzw. nach welchen Kriterien wird das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet (z.B. wenn „…aus ungeklärten Umständen….“, „…übersehen…“)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ablenkung durch m…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken [#131126]
Datum
14. April 2019 14:28
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken ist ein verbreitetes Problem auf deutschen Straßen. Braunschweiger Verkehrspsychologe Prof. Dr. Mark Vollrath, ADAC und Allianz Zentrum für Technik (UZV) gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Unfall dadurch verursacht wird [1]. Gleichzeitig ist bei Stichproben ist zu beobachten, dass sich etwa jeder zwölfte KFZ-Führer durch moderne Kommunikationstechniken ablenken lässt. Die dadurch erhöhte Unfallgefahr wurde bereits vielfach nachgewiesen. Quellen: [1] https://www.n-joy.de/leben/Handynutzung-am-Steuer-Erschreckende-Studie,kopfhoch106.html Alle folgenden Anfragen beziehen sich jeweils auf die gesamten Jahre 2017 sowie 2018. Kontrollen: Wie viele Schwerpunkt-Kontrollen fanden zu diesem Thema statt? Wie viele Fahrzeuge wurden kontrolliert? Wie viele Personen wurden der illegalen Nutzung überführt? In wie vielen Fällen folgte eine Verwarnung oder ein Bußgeld o.ä.? Unfälle: Wie viele Unfälle konnten der Unfallursache „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ zugeordnet werden? Wie oft konnte dies mithilfe von Zeugenaussagen belegt werden? Wie oft konnte dies mithilfe von Auslesen der Smartphone-Nutzungsdaten belegt werden? Wie oft wurde das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet/durchgeführt? Bei welchem Unfallhergang bzw. nach welchen Kriterien wird das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet (z.B. wenn „…aus ungeklärten Umständen….“, „…übersehen…“)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. April 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zustän…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken [#131126]
Datum
15. April 2019 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. April 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Ablenkung. Ko…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
Kontrollen und Unfälle wegen Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken
Datum
9. Mai 2019 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Ablenkung. Kontrollen: 1. Wie viele Schwerpunkt-Kontrollen fanden zu diesem Thema statt? In Baden-Württemberg finden pro Jahr zwei Schwerpunktkontrollwochen zum Thema Ablenkung statt. Nur in diesen beiden Kontrollwochen wird die Anzahl der Kontrollaktionen statistisch erfasst. 2018 fanden in diesen beiden Schwerpunktkontrollwochen insgesamt 2.656 Kontrollaktionen (2017: 2.127) statt. 2. Wie viele Fahrzeuge wurden kontrolliert? Wie viele Personen wurden der illegalen Nutzung überführt? Die Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. Im vergangenen Jahr wurden von der Polizei in Baden-Württemberg insgesamt 86.945 (2017: 72.190) Handyverstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht. 3. In wie vielen Fällen folgte eine Verwarnung oder ein Bußgeld o.ä.? Da es sich beim Handyverstoß um eine bedeutende Ordnungswidrigkeit handelt, wurde in allen polizeilich registrierten Fällen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an die örtlich zuständigen Bußgeldstelle vorgelegt. Über den jeweiligen Verfahrensausgang liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration keine Informationen vor. Unfälle: 1. Wie viele Unfälle konnten der Unfallursache "Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken" zugeordnet werden? Die Anzahl der Unfälle, die aufgrund von Ablenkung verursacht wurden, wird statistisch nicht erfasst. Ablenkung ist keine Unfallursache im Sinne der Verkehrsunfallstatistik. 2. Wie oft konnte dies mithilfe von Zeugenaussagen belegt werden? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 3. Wie oft konnte dies mithilfe von Auslesen der Smartphone-Nutzungsdaten belegt werden? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 4. Wie oft wurde das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet/durchgeführt? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 5. Bei welchem Unfallhergang bzw. nach welchen Kriterien wird das Auslesen von Smartphone-Nutzungsdaten angeordnet (z.B. wenn "...aus ungeklärten Umständen....", "...übersehen...")? Hierzu liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg keine Informationen vor. Die Anordnung, ein Smartphone nach einem Verkehrsunfall auszulesen, wird in Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft im Einzelfall entschieden. gez. Andreas Bjedov Mit freundlichen Grüßen