Sehr geehrte Frau Mühlbach,
Ihre Zuschrift zum Betreff vom 05.11.2020 ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie bitten darin um Auskunft, warum angekündigte Kontrollen, insbesondere auch in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht konsequent umgesetzt werden.
Entscheidend bei der Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst die Freiwilligkeit und Beachtung der Regeln aus Solidarität jeder/-s Einzelnen. Dabei lässt sich im Großen und Ganzen auch beobachten, dass die meisten Berlinerinnen und Berliner verantwortungsvoll mit der Situation in der Corona-Pandemie umgehen. Aber natürlich gibt es auch das Gegenteil. Und in diesen Fällen muss klar sein, dass die rechtlichen Vorgaben mindestens exemplarisch durchgesetzt werden, damit sich bei den Betroffenen auch ein Lerneffekt einstellt. In erster Linie sind für die Einhaltung der Corona-Regeln die bezirklichen Ordnungsämter zuständig, die dafür bereits zusätzliches Personal bekommen haben.
Einen ebenso wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Regeln leistet aber eben auch die öffentliche Aufklärung. Deshalb startete die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Zusammenarbeit mit visitBerlin und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eine neue Kampagne, die im Allgemeinen mehr für die Corona-Regeln sensibilisieren soll.
Die Kampagne finden Sie im Internet unter:
https://about.visitberlin.de/presse/pre…
Ebenso kommt unterstützend die Kampagne des Bundesministeriums für Gesundheit hinzu. Sie hat mit der Einführung der sogenannten "AHA-Regeln" erheblich zur Popularisierung der Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen der Alltagsmaske beigetragen. Diese finden Sie hier:
https://www.zusammengegencorona.de/aha/
Auch die gemeinsame Kampagne der ÖPNV-Unternehmen "#BesserWeiter" wurde im August aufgelegt, um noch mehr Fahrgäste auf die Maskenpflicht und Hygieneregeln aufmerksam zu machen. (siehe
https://www.besserweiter.de/)
Hinzu kommt, dass die Tragepflicht sehr umfangreich auf Bahnsteigen, in den Zügen und im Internet kommuniziert wird. Jede Tür trägt z. B. einen entsprechenden Aufkleber. Auf den Bahnsteigen der S-Bahn sind zusätzlich Präventionsteams der DB Sicherheit in den Zügen unterwegs und weisen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz gezielt auf die Tragepflicht hin. Auch Handzettel in sechs verschiedenen Sprachen werden durch die Mitarbeiter verteilt. Wird der Aufforderung des Sicherheitspersonals zur Tragepflicht nicht nachgekommen, werden diese Fahrgäste des Zuges verwiesen. Polizei und Bundespolizei können ein Bußgeld erheben, wenn sie Fahrgästen ohne Mund-Nasen-Schutz im Berliner Nahverkehr antreffen.
Die Kontrolleure dürfen nur auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinweisen, andere Maßnahmen können sie nicht ergreifen. Ebenso ist das Fahrpersonal indes nicht mit den Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beauftragt.
Im Liniennetz der BVG sind tagtäglich mehr als 200 Sicherheitsbeschäftigte unterwegs, um neben den gewöhnlichen Sicherheitsaufgaben auch die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Der Liniennetz der BVG umfasst 173 U-Bahnhöfe, 6600 Bushaltestellen und 795 Haltestellen der Straßenbahn. Dazu umfasst die Fahrzeugflotte rund 3150 Fahrzeuge. Leider ist es bei der Größe dieses Liniennetzes schier unmöglich, überall zur selben Zeit präsent zu sein. Jedoch sei versichert, dass erkannte Schwerpunkte eine besondere Aufmerksamkeit durch die Sicherheitsbeschäftigten erfahren.
Auch deswegen konnte die BVG kürzlich vermelden, dass die Aufklärung in Verbindung mit den Kontrollen offenbar wirkt. Bis zu 98 % der Fahrgäste in Bus und Bahnen tragen demnach Masken wie vorgeschrieben.
Und auch wenn den Ordnungsämtern inzwischen weiteres Personal zur Verfügung gestellt wurde und die Kontrollen entsprechend verstärkt wurden, bitte ich Sie jedoch auch zu bedenken, dass in einer Millionenstadt wie Berlin nicht an jedem Ort Polizist/-innen oder Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamts rund um die Uhr eingesetzt werden können, um eventuelle Verstöße zu ahnden. Zumal insbesondere der öffentliche Nahverkehr ein offenes System ist, das jedem Fahrgast ohne Barrieren zur Verfügung steht. Da kann leider nicht jeder Fahrgast auf Regeleinhaltung kontrolliert werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher derzeit noch wichtiger als sonst, kann aber nicht erzwungen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich nicht vergessen noch anzumerken, dass aber nicht jede Person, die keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, die Pandemie nicht ernst nimmt. Viele Menschen können aus gesundheitlichen Gründen einen solchen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen und sind daher gemäß § 4 Absatz 4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (
https://www.berlin.de/corona/massnahmen…) von der Maskenpflicht ausgenommen. Diesen Personenkreis, der sich im Übrigen über alle Altersklassen und Bevölkerungsschichten erstreckt, gilt es nicht von vornherein zu stigmatisieren, denn oftmals sind die Beeinträchtigungen nicht sofort bzw. kaum erkennbar (z. B. Asthma, Phobien usw.).
Es ist schließlich festzustellen, dass die derzeitige Pandemie für uns alle gegenwärtig eine Ausnahmesituation bleibt, die eine besondere Herausforderung für jede/-n Einzelne/-n bedeutet. Daher sollte es eigentlich jedem Menschen bewusst sein, die vorgegebenen Regeln auch ohne Kontrollen, nämlich aus Solidarität und Mitgefühl gegenüber unseren Mitmenschen, einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen