Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht

inzwischen ist es in keinster Form mehr nachvollziehbar, warum angekündigte Kontrollen, insbesondere auch in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht konsequent umgesetzt werden.
Ich wohne in Kaulsdorf, arbeite im Jobcenter Treptow-Köpenick und komme auf dem weiten Weg zur Arbeit, einer systemrelevaten Tätigkeit, inzwischen an meine Grenzen, wenn ich erlebe, mit welchem Aggressionspotential Maskenverweigerer und Coronaleugner sich Maskenträgern entgegenstellen.
Man fühlt sich allein gelassen.
Politik muss nicht nur Anordnungen erlassen sondern auch für deren Umsetzung sorgen!
Es reicht nicht, an die Vernunft der Menschen zu appellieren.
Darauf hoffe ich und erwarte es auch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Heike Mühlbach
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Heike Mühlbach
Betreff
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht [#202992]
Datum
5. November 2020 20:58
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
inzwischen ist es in keinster Form mehr nachvollziehbar, warum angekündigte Kontrollen, insbesondere auch in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht konsequent umgesetzt werden. Ich wohne in Kaulsdorf, arbeite im Jobcenter Treptow-Köpenick und komme auf dem weiten Weg zur Arbeit, einer systemrelevaten Tätigkeit, inzwischen an meine Grenzen, wenn ich erlebe, mit welchem Aggressionspotential Maskenverweigerer und Coronaleugner sich Maskenträgern entgegenstellen. Man fühlt sich allein gelassen. Politik muss nicht nur Anordnungen erlassen sondern auch für deren Umsetzung sorgen! Es reicht nicht, an die Vernunft der Menschen zu appellieren. Darauf hoffe ich und erwarte es auch.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Mühlbach Anfragenr: 202992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202992/ Postanschrift Heike Mühlbach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Mühlbach

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kontrolle der Corona-Maßnahmen Sehr geehrte Frau Mühlbach, Ihre Zuschrift zum Betreff vom 05.11.2020 ist in der B…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Kontrolle der Corona-Maßnahmen
Datum
11. November 2020 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Mühlbach, Ihre Zuschrift zum Betreff vom 05.11.2020 ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Sie bitten darin um Auskunft, warum angekündigte Kontrollen, insbesondere auch in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht konsequent umgesetzt werden. Entscheidend bei der Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst die Freiwilligkeit und Beachtung der Regeln aus Solidarität jeder/-s Einzelnen. Dabei lässt sich im Großen und Ganzen auch beobachten, dass die meisten Berlinerinnen und Berliner verantwortungsvoll mit der Situation in der Corona-Pandemie umgehen. Aber natürlich gibt es auch das Gegenteil. Und in diesen Fällen muss klar sein, dass die rechtlichen Vorgaben mindestens exemplarisch durchgesetzt werden, damit sich bei den Betroffenen auch ein Lerneffekt einstellt. In erster Linie sind für die Einhaltung der Corona-Regeln die bezirklichen Ordnungsämter zuständig, die dafür bereits zusätzliches Personal bekommen haben. Einen ebenso wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Regeln leistet aber eben auch die öffentliche Aufklärung. Deshalb startete die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Zusammenarbeit mit visitBerlin und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eine neue Kampagne, die im Allgemeinen mehr für die Corona-Regeln sensibilisieren soll. Die Kampagne finden Sie im Internet unter: https://about.visitberlin.de/presse/pre… Ebenso kommt unterstützend die Kampagne des Bundesministeriums für Gesundheit hinzu. Sie hat mit der Einführung der sogenannten "AHA-Regeln" erheblich zur Popularisierung der Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen der Alltagsmaske beigetragen. Diese finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/aha/ Auch die gemeinsame Kampagne der ÖPNV-Unternehmen "#BesserWeiter" wurde im August aufgelegt, um noch mehr Fahrgäste auf die Maskenpflicht und Hygieneregeln aufmerksam zu machen. (siehe https://www.besserweiter.de/) Hinzu kommt, dass die Tragepflicht sehr umfangreich auf Bahnsteigen, in den Zügen und im Internet kommuniziert wird. Jede Tür trägt z. B. einen entsprechenden Aufkleber. Auf den Bahnsteigen der S-Bahn sind zusätzlich Präventionsteams der DB Sicherheit in den Zügen unterwegs und weisen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz gezielt auf die Tragepflicht hin. Auch Handzettel in sechs verschiedenen Sprachen werden durch die Mitarbeiter verteilt. Wird der Aufforderung des Sicherheitspersonals zur Tragepflicht nicht nachgekommen, werden diese Fahrgäste des Zuges verwiesen. Polizei und Bundespolizei können ein Bußgeld erheben, wenn sie Fahrgästen ohne Mund-Nasen-Schutz im Berliner Nahverkehr antreffen. Die Kontrolleure dürfen nur auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinweisen, andere Maßnahmen können sie nicht ergreifen. Ebenso ist das Fahrpersonal indes nicht mit den Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beauftragt. Im Liniennetz der BVG sind tagtäglich mehr als 200 Sicherheitsbeschäftigte unterwegs, um neben den gewöhnlichen Sicherheitsaufgaben auch die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Der Liniennetz der BVG umfasst 173 U-Bahnhöfe, 6600 Bushaltestellen und 795 Haltestellen der Straßenbahn. Dazu umfasst die Fahrzeugflotte rund 3150 Fahrzeuge. Leider ist es bei der Größe dieses Liniennetzes schier unmöglich, überall zur selben Zeit präsent zu sein. Jedoch sei versichert, dass erkannte Schwerpunkte eine besondere Aufmerksamkeit durch die Sicherheitsbeschäftigten erfahren. Auch deswegen konnte die BVG kürzlich vermelden, dass die Aufklärung in Verbindung mit den Kontrollen offenbar wirkt. Bis zu 98 % der Fahrgäste in Bus und Bahnen tragen demnach Masken wie vorgeschrieben. Und auch wenn den Ordnungsämtern inzwischen weiteres Personal zur Verfügung gestellt wurde und die Kontrollen entsprechend verstärkt wurden, bitte ich Sie jedoch auch zu bedenken, dass in einer Millionenstadt wie Berlin nicht an jedem Ort Polizist/-innen oder Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamts rund um die Uhr eingesetzt werden können, um eventuelle Verstöße zu ahnden. Zumal insbesondere der öffentliche Nahverkehr ein offenes System ist, das jedem Fahrgast ohne Barrieren zur Verfügung steht. Da kann leider nicht jeder Fahrgast auf Regeleinhaltung kontrolliert werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher derzeit noch wichtiger als sonst, kann aber nicht erzwungen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht vergessen noch anzumerken, dass aber nicht jede Person, die keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, die Pandemie nicht ernst nimmt. Viele Menschen können aus gesundheitlichen Gründen einen solchen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen und sind daher gemäß § 4 Absatz 4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen…) von der Maskenpflicht ausgenommen. Diesen Personenkreis, der sich im Übrigen über alle Altersklassen und Bevölkerungsschichten erstreckt, gilt es nicht von vornherein zu stigmatisieren, denn oftmals sind die Beeinträchtigungen nicht sofort bzw. kaum erkennbar (z. B. Asthma, Phobien usw.). Es ist schließlich festzustellen, dass die derzeitige Pandemie für uns alle gegenwärtig eine Ausnahmesituation bleibt, die eine besondere Herausforderung für jede/-n Einzelne/-n bedeutet. Daher sollte es eigentlich jedem Menschen bewusst sein, die vorgegebenen Regeln auch ohne Kontrollen, nämlich aus Solidarität und Mitgefühl gegenüber unseren Mitmenschen, einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen