Kontrolliert die BAG auch Güter die auf der Schiene transportiert werden?

Kontrolliert die BAG auch Güter die auf der Schiene transportiert werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    24. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kontrolliert die BA…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolliert die BAG auch Güter die auf der Schiene transportiert werden? [#209282]
Datum
22. Januar 2021 09:14
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontrolliert die BAG auch Güter die auf der Schiene transportiert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209282/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.01.2021. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, …
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Kontrolliert die BAG auch Güter die auf der Schiene transportiert werden? [#209282]
Datum
22. Januar 2021 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.01.2021. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Güter, die auf der Schiene transportiert werden, nicht kontrolliert. Das BAG ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Güterkraftverkehrs und Personenverkehr. Das BAG nimmt u. a. Kontroll- und Ahndungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) wahr. Dies beinhaltet nicht den Schienenverkehr. Mit freundlichen Grüßen