Konversionstherapien

in einer Stellungnahme vom 5. Juli 2013 hat die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) eine Stellungnahme zu Konversionstherapien bzw. "reparativen" Verfahren bei Homosexualität veröffentlicht und sich von diesen Umpolungstherapien distanziert.

In der Stellungnahme, die u.a. von Liselotte Mahler (Psychiatrische Universitätsklinik der Charite im St. Hedwig-Krankenhaus) miterarbeitet wurde, heisst es:

"So genannte Konversions- bzw. 'reparative' Verfahren umfassen alle Versuche durch selbsterklärte oder zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten [...] und Laien, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln (Wolf, 2011). Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine sexuelle Fehlentwicklung bzw. Erkrankung wäre,
die durch Interventionen korrigiert werden könnte."

Wie sie der Stellungnahme entnehmen können, bezieht diese sich auf "Homosexualität". Meine Frage behandelt nun, den Bereich der "Transsexualität".

1. Gibt es an der Charite in Berlin Versuche, Umpolungstherapien an transsexuellen Kindern durchzuführen?
2. Falls ja, nach welchem Schema laufen dieses Therapien ab?
3. Handelt es sich ihrer Ansicht nach, bei Therapien, die das Ziel haben, "geschlechtstypische Spielangebote" zu machen und "nicht-konforme Verhaltensweisen" nicht zu beachten und damit zu unterbinden, um Konversionstherapien? Falls ja, welche verantwortliche Person in ihrem Hause gibt es, die "ein Auge" auf das Thema haben?
4. Angenommen es gäbe wissenschaftlche Werke, die von Miarbeitern oder Abteilungsleitern der Charite in Berlin verfasst wären, in denen Umpolungstherapien als "therapeutisches Vorgehen" beschrieben wäre, wäre dies mit dem Code Of Conduct der Charite vereinbar? Falls nein, wie wären die Konsequenzen daraus?

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  • Datum
    9. Juli 2013
  • Frist
    10. August 2013
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Stellungnahme vom 5. Juli 2013 hat die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) eine Stellungnahme zu Konversionstherapien bzw. "reparativen" Verfahren bei Homosexualität veröffentlicht und sich von diesen Umpolungstherapien distanziert. In der Stellungnahme, die u.a. von Liselotte Mahler (Psychiatrische Universitätsklinik der Charite im St. Hedwig-Krankenhaus) miterarbeitet wurde, heisst es: "So genannte Konversions- bzw. 'reparative' Verfahren umfassen alle Versuche durch selbsterklärte oder zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten [...] und Laien, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln (Wolf, 2011). Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine sexuelle Fehlentwicklung bzw. Erkrankung wäre, die durch Interventionen korrigiert werden könnte." Wie sie der Stellungnahme entnehmen können, bezieht diese sich auf "Homosexualität". Meine Frage behandelt nun, den Bereich der "Transsexualität". 1. Gibt es an der Charite in Berlin Versuche, Umpolungstherapien an transsexuellen Kindern durchzuführen? 2. Falls ja, nach welchem Schema laufen dieses Therapien ab? 3. Handelt es sich ihrer Ansicht nach, bei Therapien, die das Ziel haben, "geschlechtstypische Spielangebote" zu machen und "nicht-konforme Verhaltensweisen" nicht zu beachten und damit zu unterbinden, um Konversionstherapien? Falls ja, welche verantwortliche Person in ihrem Hause gibt es, die "ein Auge" auf das Thema haben? 4. Angenommen es gäbe wissenschaftlche Werke, die von Miarbeitern oder Abteilungsleitern der Charite in Berlin verfasst wären, in denen Umpolungstherapien als "therapeutisches Vorgehen" beschrieben wäre, wäre dies mit dem Code Of Conduct der Charite vereinbar? Falls nein, wie wären die Konsequenzen daraus?
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konversionstherapien" vom 09.07.2013…
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konversionstherapien" vom 09.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 12 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>