Konzept der Bußgeldbemessung
Antrag nach dem VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unter TOP 16 der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 25.06.2019 in Mainz beschlossene Konzept der Bußgeldbemessung, auf welches in Bußgeldbescheiden Ihrer Behörde Bezug genommen wird.
Da dieses Konzept offenbar derzeit in Ihrer Behörde bereits als Bemessungsgrundlage Anwendung findet, entspricht es den Grundsätzen der Informationsfreiheit, dieses öffentlich zu machen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Bußgeldleitlinien (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Bekanntmachung%20-%20Bu%C3%9Fgeldleitlinien-Juni%202013.html). Ich beantrage, dass die deutschen Datenschutzbehörden und dort insbesondere Ihre Behörde, die das Konzept bereits verwendet, dasselbe tun.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. September 2019
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17. Oktober 2019
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