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Konzept oder Konzepte der Stadt Dinslaken zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Konzept oder Konzepte der Stadt Dinslaken zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, da keinerlei Informationen zu den Suchbegriffen Korruption, Korruptionsbekämpfung und Korruptionsrävention auf den Internetseiten der Stadt Dinslaken zu finden waren und noch nicht einmal auf die mittlerweile veröffentlichten Ehrenerklärungen verwiesen wird.

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  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dinslaken Details
Von
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Betreff
Konzept oder Konzepte der Stadt Dinslaken zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung [#228786]
Datum
24. September 2021 04:01
An
Kommunalverwaltung Dinslaken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Konzept oder Konzepte der Stadt Dinslaken zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, da keinerlei Informationen zu den Suchbegriffen Korruption, Korruptionsbekämpfung und Korruptionsrävention auf den Internetseiten der Stadt Dinslaken zu finden waren und noch nicht einmal auf die mittlerweile veröffentlichten Ehrenerklärungen verwiesen wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228786/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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