Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT)

Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT)

- Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle
- Liste der Prüfungen und Evaluierungen

entsprechend den Ausführungen der Senatskanzlei in Drucksache 22/5102 der Hamburgischen Bürgerschaft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) [#225421]
Datum
23. Juli 2021 13:54
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) - Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle - Liste der Prüfungen und Evaluierungen entsprechend den Ausführungen der Senatskanzlei in Drucksache 22/5102 der Hamburgischen Bürgerschaft
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 23. Juli 2021. Die im Amt ITD vorhandenen Unterlagen z…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) [#225421]
Datum
30. Juli 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 23. Juli 2021. Die im Amt ITD vorhandenen Unterlagen zur Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik, auf die sich Ihr Antrag bezieht, haben einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung Ihres Antrags wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre zustellfähige Anschrift mit, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Die Angabe Ihrer zustellfähigen Anschrift ist auch erforderlich, falls Ihr Antrag insgesamt abzulehnen sein sollte. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG bedarf die Ablehnung des Antrags eines rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheids. Nach kursorischer rechtlicher Prüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier eine oder mehrere gesetzliche Ausnahmen vorliegen, die einer Auskunftspflicht nach dem HmbTG dem Grunde nach entgegenstehen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT)“ [#225421]
Datum
24. Februar 2024 10:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225421/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 225421.pdf Anfragenr: 225421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225421/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. März 2024 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,7 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
J4/02.04-834/2024 Ihr Vorgang zu Senatskanzlei Sehr << Antragsteller:in >> unsere Dienststelle ist na…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
J4/02.04-834/2024 Ihr Vorgang zu Senatskanzlei
Datum
11. März 2024 14:13
Status
image003.jpg
21,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> unsere Dienststelle ist nach § 14 Abs. 1 HmbTG von Ihnen um Vermittlung angerufen worden in einer Angelegenheit, welche die Senatskanzlei betrifft. Sie bemängeln, dass Ihr Antrag zu Unrecht nicht bearbeitet worden ist. Dem Anfragenverlauf entnehme ich, dass die Senatskanzlei Ihnen mitgeteilt hat, welche Gebühren durch den Antrag auf Sie zukommen könnten und hat vor Bearbeitung um Ihre Bestätigung sowie eine zustellungsfähige Adresse gebeten. Dabei handelt es sich um ein rechtmäßiges Vorgehen; nach § 14 Abs. 4 HmbTG kann eine solche Information sogar erfolgen (vgl. Bü.-Drs. 20/4466, Seite 23). Wenn eine solche Gebühr in Aussicht gestellt wird, ist die Behörde berechtigt, den Antrag nicht weiter zu bearbeiten, bis ihre eine identifizierende, zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird (vgl. Maatsch/Schnabel, HmbTG, 2021, § 11 Rn. 6; vgl. auch die Möglichkeit zur Forderung eines Vorschusses vor Bearbeitung, § 18 Abs. 1 GebG). Sofern Sie daher Interesse haben den Antrag zu verfolgen, müssen Sie ihre Bereitschaft mitteilen, die anfallende Gebühr zu tragen und eine zustellungsfähige Adresse mitteilen. Sofern Sie hieran kein Interesse haben oder nicht antworten, ist die Senatskanzlei berechtigt, Ihren Antrag nicht weiter zu bearbeiten. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit. Mit freundlichen Grüßen