Konzept zur Einführung der E-Akte

laut der Meldung in https://muenchen.digital/blog/einfuehrung-der-e-akte-beschlossen/ wurde ein Konzept zur Einführung der E-Akte beschlossen und die Einführung ist nach weiteren Nachrichten in Arbeit.

Das Konzept ist leider nicht zu finden. Daher bitte ich Sie, mir das Konzept zur Einführung der E-Akte zuzusenden oder mir einen öffentlich verfügbaren Fundort zu benennen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< A…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept zur Einführung der E-Akte [#271540]
Datum
27. Februar 2023 09:33
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut der Meldung in https://muenchen.digital/blog/einfuehrung-der-e-akte-beschlossen/ wurde ein Konzept zur Einführung der E-Akte beschlossen und die Einführung ist nach weiteren Nachrichten in Arbeit.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Das Konzept ist leider nicht zu finden. Daher bitte ich Sie, mir das Konzept zur Einführung der E-Akte zuzusenden oder mir einen öffentlich verfügbaren Fundort zu benennen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271540/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Konzept zur Einführung der E-Akte [#271540]
Datum
27. Februar 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> mir wurde Ihre Anfrage stadtintern zur Bearbeitung zugewiesen. Ich habe …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Konzept zur Einführung der E-Akte
Datum
28. Februar 2023 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mir wurde Ihre Anfrage stadtintern zur Bearbeitung zugewiesen. Ich habe die Bearbeitung aufgenommen und melde mich zeitnah wieder bei Ihnen.
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übermittle ich Ihnen das angefragte Konzept. Für Nachfragen st…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Konzept zur Einführung der E-Akte
Datum
27. März 2023 10:36
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übermittle ich Ihnen das angefragte Konzept. Für Nachfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Zusendung des gewünschten Dokuments. Mit freundlichen…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzept zur Einführung der E-Akte [#271540]
Datum
27. März 2023 23:08
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Zusendung des gewünschten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271540/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>