Sehr geehrte Damen und Herren,
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meine Anfrage bezieht sich im Sinne des an den Begriff „Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“ gestellten Anspruches einer Vereinheitlichung der Vergabe von Steuernummern auf der Ebene des Bundes und aller Bundesländer selbstverständlich auf alle Arten von Steuernummern für alle in der Gesetzgebungszuständigkeit oder Mit-Zuständigkeit des Bundes liegenden Steuerarten.
Sofern es, wie Sie andeuten, für jede einzelne Art der in der Bundesrepublik zu vergebenden Steuernummern ein jeweils eigenes Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe geben sollte, bezieht sich die IFG-Anfrage ebenfalls selbstverständlich auf alle beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorhandenen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe und zwar entsprechend der ursprünglichen Antragstellung in den jeweils aktuellen Fassungen.
Hinsichtlich Ihrer Bitte um Mitteilung, auf welche Steuernummer sich meine Anfrage bezieht, bitte ich Sie meinerseits um Ihre Angabe, ob Sie die Beantwortung meiner Anfrage ausschließlich von der Mitteilung einer konkreten Steuernummer abhängig machen. Sollte Ihre Angabe meine Annahme, dass Sie die Beantwortung meiner Anfrage ausschließlich von der Mitteilung einer konkreten Steuernummer abhängig machen, bestätigen, bitte ich Sie darum und beantrage dies hiermit, dass Sie mir die Bestätigung dieser Bedingung in einem rechtsmittelfähigen Bescheid schriftlich zukommen lassen und diesen Bescheid schriftlich begründen.
Sollte jedoch Ihre Bitte dahingehend verstanden werden, dass Sie die Angabe der Art(en) der Steuernummer(n) benötigen, sei auf meine obige Klarstellung verwiesen, wobei ich davon ausgehe, dass Bedienstete des Bundesfinanzministeriums schon von Amts wegen sehr genau wissen müssten, welche Arten von Steuernummern es gibt und für welche das Bundesfinanzministerium (mit) zuständig ist.
Auch wenn es daher einer Konkretisierung meiner Anfrage nach der Klarstellung, dass sich meine Anfrage auf alle beim BMF vorhandenen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe in den jeweils aktuellen Fassungen nicht mehr bedürfte, seien hier die Arten von Steuernummern aufgelistet, zu denen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe beim BMF vorliegen müssten.
- Steuernummern (StNr)
insbesondere für die Veranlagung zu folgenden Steuerarten:
- Einkommensteuer und Lohnsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Kfz-Steuer
- Grundsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdentNr)
- Persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr .)
- elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN)
Im Übrigen beziehe ich mich auf die Konzepte beziehungsweise das Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe, das in folgenden Dokumenten oder Internetseiten erwähnt wurde:
- Antwort des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz auf die Frage Nr. 6 in der Kleinen Anfrage 2242 vom 19. März 2014 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache des Landtags Rheinland-Pfalz Nr. 16/3475)
http://www.landtag.rlp.de/landtag/druck…
- Meldung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen vom 24.08.2016 mit dem Titel: „LSF informiert über Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“
http://www.sbk-sachsen.de/aktuelles/mel…
Auch wenn in diesen Dokumenten auf die Zuständigkeit einzelner oder aller Bundesländer abgehoben wird, ergibt sich dennoch im Allgemeinen aus dem Gesamtzusammenhang mit den Steuerarten mit Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und besonders aus dem Hinweis auf das Bundesamt für Finanzen, dass auch der Bund an der Erarbeitung, Einführung und Anwendung eines Konzeptes oder eben auch mehrerer Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe beteiligt (gewesen) sein muss und deshalb auch bei dem für die Finanzen des Bundes zuständigen Ministerium entsprechende Unterlagen vorhanden sein müssen.
Mutmaßlich werden einige der Unterlagen sich in Akten zur Betreffseinheit H 2040
„Buchungsordnung für die Finanzämter“ (gemäß Aktenplan für die Finanzverwaltung Gesamtplan (Stand: April 2015) -
http://www.bundesfinanzministerium.de/C…) befinden.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie und beantrage dies hiermit auch förmlich, mir und der Öffentlichkeit zusätzlich zur eigentlichen IFG-Anfrage die gemäß § 11 IFG (Bund) veröffentlichungspflichtigen Verzeichnisse der in den Akten des BMF unter der Betreffseinheit H 2040 gesammelten Informationen sowie weitere geeignete Informationen hinsichtlich des Vorhandenseins von Konzepten zur einheitlichen Steuernummernvergabe beim BMF und vermutlich dort insbesondere in der Unterabteilung V A in elektronischer und ausdruckbarer Form zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gotthilf Kaus
Von Bundesministerium der Finanzen - Bundesministerium der Finanzen (ändern)
Betreff Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017
Datum 24. März 2017 10:01
Status Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/17/10040
Sehr geehrter Herr Kaus,
Sie möchten gern das "Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe in der aktuellen Fassung" erhalten.
Bitte teilen Sie mir dazu mit, auf welche Steuernummer sich Ihre Anfrage bezieht, da es mehrere Arten von Steuernummern gibt. Erst danach kann ich prüfen, ob ein Konzept dafür im BMF vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Tuljus
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Referat V B 5
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: +49 3018 682 3134
Telefax: +49 3018 682 3134
E-Mail: <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
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Gotthilf Kaus
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Der Begriff der Schikane hat sich jedenfalls in meine Beurteilung dieses Vorgangs sehr nachhaltig eingeschlichen.