Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe

Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe in der aktuellen Fassung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • 0 Follower:innen
Gotthilf Kaus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Konzept zur einh…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe [#20650]
Datum
10. März 2017 19:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe in der aktuellen Fassung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gotthilf Kaus <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 V B 5 - O 1319/17/10040 Sehr geehrter Herr Kaus, Sie möchten gern das „Konzept …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017
Datum
24. März 2017 10:01
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/17/10040 Sehr geehrter Herr Kaus, Sie möchten gern das „Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe in der aktuellen Fassung“ erhalten. Bitte teilen Sie mir dazu mit, auf welche Steuernummer sich Ihre Anfrage bezieht, da es mehrere Arten von Steuernummern gibt. Erst danach kann ich prüfen, ob ein Konzept dafür im BMF vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Gotthilf Kaus
AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >>
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650]
Datum
28. März 2017 03:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage bezieht sich im Sinne des an den Begriff „Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“ gestellten Anspruches einer Vereinheitlichung der Vergabe von Steuernummern auf der Ebene des Bundes und aller Bundesländer selbstverständlich auf alle Arten von Steuernummern für alle in der Gesetzgebungszuständigkeit oder Mit-Zuständigkeit des Bundes liegenden Steuerarten. Sofern es, wie Sie andeuten, für jede einzelne Art der in der Bundesrepublik zu vergebenden Steuernummern ein jeweils eigenes Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe geben sollte, bezieht sich die IFG-Anfrage ebenfalls selbstverständlich auf alle beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorhandenen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe und zwar entsprechend der ursprünglichen Antragstellung in den jeweils aktuellen Fassungen. Hinsichtlich Ihrer Bitte um Mitteilung, auf welche Steuernummer sich meine Anfrage bezieht, bitte ich Sie meinerseits um Ihre Angabe, ob Sie die Beantwortung meiner Anfrage ausschließlich von der Mitteilung einer konkreten Steuernummer abhängig machen. Sollte Ihre Angabe meine Annahme, dass Sie die Beantwortung meiner Anfrage ausschließlich von der Mitteilung einer konkreten Steuernummer abhängig machen, bestätigen, bitte ich Sie darum und beantrage dies hiermit, dass Sie mir die Bestätigung dieser Bedingung in einem rechtsmittelfähigen Bescheid schriftlich zukommen lassen und diesen Bescheid schriftlich begründen. Sollte jedoch Ihre Bitte dahingehend verstanden werden, dass Sie die Angabe der Art(en) der Steuernummer(n) benötigen, sei auf meine obige Klarstellung verwiesen, wobei ich davon ausgehe, dass Bedienstete des Bundesfinanzministeriums schon von Amts wegen sehr genau wissen müssten, welche Arten von Steuernummern es gibt und für welche das Bundesfinanzministerium (mit) zuständig ist. Auch wenn es daher einer Konkretisierung meiner Anfrage nach der Klarstellung, dass sich meine Anfrage auf alle beim BMF vorhandenen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe in den jeweils aktuellen Fassungen nicht mehr bedürfte, seien hier die Arten von Steuernummern aufgelistet, zu denen Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe beim BMF vorliegen müssten. - Steuernummern (StNr) insbesondere für die Veranlagung zu folgenden Steuerarten: - Einkommensteuer und Lohnsteuer - Kapitalertragsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer - Kfz-Steuer - Grundsteuer - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdentNr) - Persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) - Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr .) - elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) Im Übrigen beziehe ich mich auf die Konzepte beziehungsweise das Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe, das in folgenden Dokumenten oder Internetseiten erwähnt wurde: - Antwort des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz auf die Frage Nr. 6 in der Kleinen Anfrage 2242 vom 19. März 2014 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache des Landtags Rheinland-Pfalz Nr. 16/3475) http://www.landtag.rlp.de/landtag/druck… - Meldung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen vom 24.08.2016 mit dem Titel: „LSF informiert über Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“ http://www.sbk-sachsen.de/aktuelles/mel… Auch wenn in diesen Dokumenten auf die Zuständigkeit einzelner oder aller Bundesländer abgehoben wird, ergibt sich dennoch im Allgemeinen aus dem Gesamtzusammenhang mit den Steuerarten mit Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und besonders aus dem Hinweis auf das Bundesamt für Finanzen, dass auch der Bund an der Erarbeitung, Einführung und Anwendung eines Konzeptes oder eben auch mehrerer Konzepte zur einheitlichen Steuernummernvergabe beteiligt (gewesen) sein muss und deshalb auch bei dem für die Finanzen des Bundes zuständigen Ministerium entsprechende Unterlagen vorhanden sein müssen. Mutmaßlich werden einige der Unterlagen sich in Akten zur Betreffseinheit H 2040 „Buchungsordnung für die Finanzämter“ (gemäß Aktenplan für die Finanzverwaltung Gesamtplan (Stand: April 2015) - http://www.bundesfinanzministerium.de/C…) befinden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie und beantrage dies hiermit auch förmlich, mir und der Öffentlichkeit zusätzlich zur eigentlichen IFG-Anfrage die gemäß § 11 IFG (Bund) veröffentlichungspflichtigen Verzeichnisse der in den Akten des BMF unter der Betreffseinheit H 2040 gesammelten Informationen sowie weitere geeignete Informationen hinsichtlich des Vorhandenseins von Konzepten zur einheitlichen Steuernummernvergabe beim BMF und vermutlich dort insbesondere in der Unterabteilung V A in elektronischer und ausdruckbarer Form zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Von Bundesministerium der Finanzen - Bundesministerium der Finanzen (ändern) Betreff Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 Datum 24. März 2017 10:01 Status Warte auf Antwort V B 5 - O 1319/17/10040 Sehr geehrter Herr Kaus, Sie möchten gern das "Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe in der aktuellen Fassung" erhalten. Bitte teilen Sie mir dazu mit, auf welche Steuernummer sich Ihre Anfrage bezieht, da es mehrere Arten von Steuernummern gibt. Erst danach kann ich prüfen, ob ein Konzept dafür im BMF vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Tuljus ____________________ Referat V B 5 Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: +49 3018 682 3134 Telefax: +49 3018 682 3134 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de... Anfragenr: 20650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gotthilf Kaus
AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650]
Datum
11. April 2017 03:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“ vom 10.03.2017 (#20650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 20650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gotthilf Kaus
AW: AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. März 2017 [#20650]
Datum
11. April 2017 03:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe“ vom 10.03.2017 (#20650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 20650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
IFG - Zwischenbescheid Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Zwischenbescheid
Datum
11. April 2017 15:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
90,1 KB
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anträge vom 10. und 28. März 2017 Anliegendes Schreiben nebst A…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anträge vom 10. und 28. März 2017
Datum
28. April 2017 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.