Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs im Landkreis Alzey-Worms

Im "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)"
heißt es u.a:

"
§ 5
Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz

(1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3)
[...]
4. Alarm- und Einsatzpläne, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen und ein mit den Gemeinden abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs beinhalten, aufzustellen und in angemessenen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben; dabei sollen auch die Belange von Kindern und von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden,
[...]
"

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Landesgesetz über den Bra…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs im Landkreis Alzey-Worms [#292698]
Datum
18. November 2023 19:52
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)" heißt es u.a: " § 5 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3) [...] 4. Alarm- und Einsatzpläne, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen und ein mit den Gemeinden abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs beinhalten, aufzustellen und in angemessenen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben; dabei sollen auch die Belange von Kindern und von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, [...] " Mein Anliegen: Bitte stellen Sie das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292698/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestranspare…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
Betreff: Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs im Landkreis Alzey-Worms [#292698]
Datum
22. November 2023 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Warnung der Bevölkerung steht dem Land…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
AW: Betreff: Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs im Landkreis Alzey-Worms [#292698]
Datum
13. Dezember 2023 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Warnung der Bevölkerung steht dem Landkreis Alzey-Worms je nach Umfang eines Ereignisses ein Warnmittel-Mix zur Verfügung, der sich zusammensetzt aus mobilen Lautsprecheranlagen, einem flächendeckenden Sirenennetz im ganzen Landkreis, MoWas (Warnapp Katwarn), Cell Broadcast und letztlich auch die Möglichkeit der Warnung über den Rundfunk. Die Sirenennetze der Gebietskörperschaften werden derzeit mit Mitteln des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz aufgerüstet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht, die Bevölkerung wird regelmäßig bis in jeden Haushalt über die Bedeutung der Sirenensignale aufgeklärt. Zur Funktionsprüfung der Sirenen beteiligen wir uns seither an den bundesweiten Warntagen, führen darüber hinaus eigene Testläufe durch. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir über diese Information hinaus Schutzkonzepte im Rahmen der Gefahrenabwehr und der öffentlichen Sicherheit nicht an Dritte herausgeben und berufen uns hier auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs im Landkreis Alzey-Worms [#292698]
Datum
14. Dezember 2023 07:33
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292698/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>