Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs in Zweibrücken
Im "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)"
heißt es u.a:
"
§ 5
Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
(1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3)
[...]
4. Alarm- und Einsatzpläne, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen und ein mit den Gemeinden abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs beinhalten, aufzustellen und in angemessenen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben; dabei sollen auch die Belange von Kindern und von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden,
[...]
2
Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG zur Verfügung.
Vielen Dank.
Anfrage abgelehnt
-
Datum11. November 2023
-
15. Dezember 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!