Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs

- das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde durch die Kreisverwaltung Ahrweiler abgelehnt, da die Veröffentlichtung des Konzeptes zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Konzept zur Warnung und Info…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs [#279839]
Datum
25. Mai 2023 20:50
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 279839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279839/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, da in Alarm- und Einsatzplänen sowie Einsatzkonzepten u.a. auch personenbezogene Date…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs [#279839]
Datum
2. Juni 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, da in Alarm- und Einsatzplänen sowie Einsatzkonzepten u.a. auch personenbezogene Daten enthalten sind geben wir diese grundsätzlich nicht an Dritte heraus. Zudem gibt es aufgrund der weltpolitischen Lage und der Gefahr von Cyberangriffen die Empfehlung von Seiten des Landes, keine Einsatzpläne o.ä. heraus zu geben. Gerne nennen wir Ihnen aber Eckpunkte des Warnkonzeptes: - es gibt jeweils vier Module/Abstufungen für Information und Warnung - die örtlichen Feuerwehreinsatzzentralen können mittels TETRA das Warnsignal bei den neuen, elektronischen Sirenen auslösen - die vom Kreis beschafften und in den Kommunen stationierten mobilen Sirenen können plus dazugehörigen Fahrzeugen zu einem "Warnzug" zusammengefasst werden - die Kommunen, wie auch der Kreis, haben webbasierte Zugänge zum MoWaS-System der ILS Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs“ [#279839]
Datum
2. Juni 2023 15:12
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279839/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da für den Informationszugang ausschließlich das LTranspG maßgeblich ist und nicht etwaige Empehlungen des Landes. Bezugnehmend auf eventuell enthaltene personenbezogene Daten steht es der Kreisverwaltung Ahrweiler frei, die entsprechenden Stellen zu schwärzen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 279839.pdf Anfragenr: 279839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279839/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0117-0104 LfDI - Ihre informationsfreiheitrechtliche Beschwerde gegen Kreisverwaltung Ahrweiler S…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0117-0104 LfDI - Ihre informationsfreiheitrechtliche Beschwerde gegen Kreisverwaltung Ahrweiler
Datum
28. Juni 2023 11:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
517,1 KB
geschwärzt
629,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0117-0104 LfDI.0005 VE - -Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Tobias Kempfer Seh…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0117-0104 LfDI.0005 VE - -Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Tobias Kempfer
Datum
13. Oktober 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen

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