Konzepte des beA, die dem Gutachten durch Secunet zugrunde liegen

* Die "Feinkonzepte" zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wie sie im Gutachten von Secunet erwähnt werden (bspw. Seite 11, wird ein Feinkonzept zum Gesamtsystem, zur HSM-Verwendung und zur bea-Client-Security erwähnt).
* Das Kryptokonzept zum beA, erwähnt auf Seite 90 des beA-Gutachtens von Secunet.
* Alle weiteren Dokumente zum Konzept des beA, die im Rahmen des Sicherheitsaudits der Firma Secunet vorgelegt wurden.

Erläuterung: Im von Ihnen auf Ihrer Webseite veröffentlichten Gutachten von Secunet zum beA sind viele Dinge nicht nachvollziehbar, da auf bislang nicht veröffentlichte Dokumente von Atos Bezug genommen wird.

[1] https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf

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  • Datum
    22. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die "Fein…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Konzepte des beA, die dem Gutachten durch Secunet zugrunde liegen [#30978]
Datum
22. Juni 2018 14:19
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die "Feinkonzepte" zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wie sie im Gutachten von Secunet erwähnt werden (bspw. Seite 11, wird ein Feinkonzept zum Gesamtsystem, zur HSM-Verwendung und zur bea-Client-Security erwähnt). * Das Kryptokonzept zum beA, erwähnt auf Seite 90 des beA-Gutachtens von Secunet. * Alle weiteren Dokumente zum Konzept des beA, die im Rahmen des Sicherheitsaudits der Firma Secunet vorgelegt wurden. Erläuterung: Im von Ihnen auf Ihrer Webseite veröffentlichten Gutachten von Secunet zum beA sind viele Dinge nicht nachvollziehbar, da auf bislang nicht veröffentlichte Dokumente von Atos Bezug genommen wird. [1] https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundl…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Konzepte des beA, die dem Gutachten durch Secunet zugrunde liegen [#30978]
Datum
27. Juni 2018 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt erhalten Sie eine Zwischennachricht der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Konzepte des beA, die dem Gutachten durch Secunet zugrunde liegen [#30978]
Datum
23. Juli 2018 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt erhalten Sie eine Zwischennachricht der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen Tage zu Ihrem IFG-Antrag vom 22.06.2018. Mit freundlichen Grüßen