Konzepte für das 1:1-iPad-Programm

Welche Schulen plant die Stadt Wiesbaden aktuell im Rahmen des iPad-Programms (1:1-Ausstattung von Schüler*innen ab Klasse 5) zu beteiligen/auszustatten?

Welche pädagogischen und/oder didaktischen Konzepte der beteiligten Schulen konkret für das genannte iPad-Projekt ab Klasse 5 kennt die Stadt Wiesbaden? Ich bitte um Transparenz zu den der Stadt vorliegenden Dokumenten und/oder Auszügen aus übergeordneten Konzepten, die sich auf das genannte iPad-Projekt beziehen.

Welche Unterstützungsangebote hat der Schulträger den Schulen zur Erstellung solcher Konzepte zur Verfügung gestellt? Ich bitte um Transparenz zu diesen amtlichen Informationen und/oder Dokumenten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Schulen plant die Stadt Wi…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzepte für das 1:1-iPad-Programm [#302401]
Datum
7. März 2024 18:53
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Schulen plant die Stadt Wiesbaden aktuell im Rahmen des iPad-Programms (1:1-Ausstattung von Schüler*innen ab Klasse 5) zu beteiligen/auszustatten? Welche pädagogischen und/oder didaktischen Konzepte der beteiligten Schulen konkret für das genannte iPad-Projekt ab Klasse 5 kennt die Stadt Wiesbaden? Ich bitte um Transparenz zu den der Stadt vorliegenden Dokumenten und/oder Auszügen aus übergeordneten Konzepten, die sich auf das genannte iPad-Projekt beziehen. Welche Unterstützungsangebote hat der Schulträger den Schulen zur Erstellung solcher Konzepte zur Verfügung gestellt? Ich bitte um Transparenz zu diesen amtlichen Informationen und/oder Dokumenten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302401/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, dass wir diese zu…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: [EXTERN] Konzepte für das 1:1-iPad-Programm [#302401]
Datum
11. März 2024 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, dass wir diese zuständigkeitshalber an das Dezernat für Finanzen, Schule und Kultur weitergeleitet haben. Sie werden von dort eine entsprechende Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Anfrage nach einem Auskunftsersuchen nach § 80 des Hessischen Daten…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: FRIST bei 40: 27.03.2024 - Konzepte für das 1:1-iPad-Programm [#302401]
Datum
15. März 2024 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Anfrage nach einem Auskunftsersuchen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) wird stattgegeben. Kosten für die Beantwortung werden keine erhoben. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Frage: Welche Schulen plant die Stadt Wiesbaden aktuell im Rahmen des iPad-Programms (1:1-Ausstattung von Schüler*innen ab Klasse 5) zu beteiligen/auszustatten? Antwort: Anspruchsberechtigt zur Teilnahme am Projekt sind die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Wiesbaden. Hierin eingeschlossen sind auch Förderschulen. Insgesamt teilnahmeberechtigt sind ca. 30 Schulen. Wie viele hiervon tatsächlich teilnehmen werden, darüber kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden, da aktuell noch Informationsveranstaltungen in Form von Elternabenden mit dem bezuschlagten Händler, der Gesellschaft für digitale Bildung, an den Schulen stattfinden und somit noch nicht alle teilnahmeberechtigten Schulen bzw. deren Schulleitungen darüber abschließend entschieden haben, ob sie an dem Projekt teilnehmen werden. Frage: Welche pädagogischen und/oder didaktischen Konzepte der beteiligten Schulen konkret für das genannte iPad-Projekt ab Klasse 5 kennt die Stadt Wiesbaden? Ich bitte um Transparenz zu den der Stadt vorliegenden Dokumenten und/oder Auszügen aus übergeordneten Konzepten, die sich auf das genannte iPad-Projekt beziehen. Antwort: Dem Schulamt sind dazu die einschlägigen Publikationen des Landes Hessen insb. der "Praxisleitfaden Medienkompetenz" bekannt. Grundsätzlich verweisen wir zu dieser Thematik auf die Zuständigkeit des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen. https://kultus.hessen.de//infomaterial/Praxisleitfaden-Medienkompetenz-Bildung-in-der-digitalen-Welt Frage: Welche Unterstützungsangebote hat der Schulträger den Schulen zur Erstellung solcher Konzepte zur Verfügung gestellt? Ich bitte um Transparenz zu diesen amtlichen Informationen und/oder Dokumenten. Antwort: Alle Schulen, die am DigitalPakt teilnehmen (in Wiesbaden sind das alle Schulen), haben bis zum Auslaufen des DigitalPakt es eine Medienbildungskonzept zu erstellen. Hierfür gibt es umfangreiche Hilfestellungen seitens des Landes Hessen. Eine pädagogische Unterstützung für Lehrkräfte ist sowohl über die Angebote des Medienzentrums, als auch über die der Hessischen Lehrkräfteakademie sichergestellt. Die entsprechenden Angebote können über die jeweiligen Homepages eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen