Konzepte für eine 1:1-Ausstattung mit iPads

Die Stadt Wiesbaden als Schulträger bietet den weiterführenden Schulen ab Klasse 5 eine 1:1-Ausstattung mit Tablets der Firma Apple an.

Von welchen Schulen hat das Staatliche Schulamt aktuell Kenntnis, sich im Rahmen des iPad-Programms (1:1-Ausstattung von Schüler*innen ab Klasse 5) zu beteiligen/auszustatten?

Welche pädagogischen und/oder didaktischen Konzepte welcher Schulen konkret für das genannte iPad-Projekt ab Klasse 5 kennt das Staatliche Schulamt? Ich bitte um Transparenz zu den Ihnen vorliegenden Dokumenten und/oder Auszügen aus übergeordneten Konzepten, die sich konkret auf das genannte iPad-Projekt beziehen.

Ich bitte um Transparenz zum Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Konzepte dem Staatlichen Schulamt bekannt gemacht wurden.

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Wiesbaden als Schulträg…
An Staatliches Schulamt Wiesbaden Details
Von
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Betreff
Konzepte für eine 1:1-Ausstattung mit iPads [#304452]
Datum
28. März 2024 08:23
An
Staatliches Schulamt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Wiesbaden als Schulträger bietet den weiterführenden Schulen ab Klasse 5 eine 1:1-Ausstattung mit Tablets der Firma Apple an. Von welchen Schulen hat das Staatliche Schulamt aktuell Kenntnis, sich im Rahmen des iPad-Programms (1:1-Ausstattung von Schüler*innen ab Klasse 5) zu beteiligen/auszustatten? Welche pädagogischen und/oder didaktischen Konzepte welcher Schulen konkret für das genannte iPad-Projekt ab Klasse 5 kennt das Staatliche Schulamt? Ich bitte um Transparenz zu den Ihnen vorliegenden Dokumenten und/oder Auszügen aus übergeordneten Konzepten, die sich konkret auf das genannte iPad-Projekt beziehen. Ich bitte um Transparenz zum Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Konzepte dem Staatlichen Schulamt bekannt gemacht wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304452/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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