Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az. 324 - 18501/110(2020)
Berlin, den 10.08.2020
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 2. August 2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema Erarbeitung tragfähiger konkreter Konzepte von Schichtunterricht mit Heimarbeitselementen zur Verkleinerung der Präsenzgruppen im Unterricht vom 02.08.2020 ist hier eingegangen.
Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland die Zuständigkeit für den schulischen Bildungsbereich allein bei den Ländern liegt.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länder bereits am 18. Juni 2020 darauf verständigt, spätestens nach den Sommerferien zum regulären Schulbetrieb zurückzukehren (
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv…). Mit ihrem am 14. Juli 2020 in der KMK beschlossenen "Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen" wird die Orientierung für die Erstellung und Überarbeitung von schulischen Infektionsschutz- und Hygieneplänen für das Schuljahr 2020/2021 in den Ländern vorgegeben (
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/v…). In den Ländern werden diese Beschlüsse durch weiterführende, landesspezifische Regelungen konkretisiert. Zu weitergehenden Ausführungen verweise ich Sie an das für Ihr Land zuständige Kultusministerium.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Im Auftrag
Paetz
Dr. Andreas Paetz
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Referat 324 - Qualitätsförderung Schule
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