Konzepte für Schichtunterricht in Schulen

Informationen darüber, inwiefern die Sommerferien für die Erarbeitung tragfähiger konkreter Konzepte von Schichtunterricht mit Heimarbeitselementen (ggf inkl Betreuungskonzepten für Grundschule) zur Verkleinerung der Präsenzgruppen im Unterricht (während Covid-19) genutzt wurden, wieviel und welche Zeit darauf verwendet wurde und wer damit beauftragt wurde bzw. ob eine Erarbeitung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der Schulform und des Alters der Schülerinnen und Schüler erfolgen soll und durch wen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüb…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzepte für Schichtunterricht in Schulen [#194103]
Datum
2. August 2020 11:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, inwiefern die Sommerferien für die Erarbeitung tragfähiger konkreter Konzepte von Schichtunterricht mit Heimarbeitselementen (ggf inkl Betreuungskonzepten für Grundschule) zur Verkleinerung der Präsenzgruppen im Unterricht (während Covid-19) genutzt wurden, wieviel und welche Zeit darauf verwendet wurde und wer damit beauftragt wurde bzw. ob eine Erarbeitung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der Schulform und des Alters der Schülerinnen und Schüler erfolgen soll und durch wen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194103/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG Anfrage v. 02.08.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG Anfrage v. 02.08.2020
Datum
10. August 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 - 18501/110(2020) Berlin, den 10.08.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 2. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema Erarbeitung tragfähiger konkreter Konzepte von Schichtunterricht mit Heimarbeitselementen zur Verkleinerung der Präsenzgruppen im Unterricht vom 02.08.2020 ist hier eingegangen. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland die Zuständigkeit für den schulischen Bildungsbereich allein bei den Ländern liegt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länder bereits am 18. Juni 2020 darauf verständigt, spätestens nach den Sommerferien zum regulären Schulbetrieb zurückzukehren (https://www.kmk.org/presse/pressearchiv…). Mit ihrem am 14. Juli 2020 in der KMK beschlossenen "Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen" wird die Orientierung für die Erstellung und Überarbeitung von schulischen Infektionsschutz- und Hygieneplänen für das Schuljahr 2020/2021 in den Ländern vorgegeben (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/v…). In den Ländern werden diese Beschlüsse durch weiterführende, landesspezifische Regelungen konkretisiert. Zu weitergehenden Ausführungen verweise ich Sie an das für Ihr Land zuständige Kultusministerium. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Paetz Dr. Andreas Paetz ________________________________ Referat 324 - Qualitätsförderung Schule Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5224 | Fax: +49 30 18 57-85224 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www… | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.… | www.instagram.com/bmbf.bund<http://w… Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen.