Konzerte im Hofgarten 2020

Ich hätte gerne eine Auskunft darüber, welche Behörde für die Genehmigung und welche Unternehmen für die Durchführung der Konzerte (Robbie Williams, Kraftwerk und Die Fantastischen Vier) im Hofgarten während des Beethovenjahres zuständig ist. Bitte stellen Sie die Rahmenbedingungen die für die Durchführung der Konzerte gelten zur Verfügung. Bitte geben Sie außerdem an, welche Informationen über Verträge mit Veranstaltern vorliegen und, falls bekannt, welche Bedingungen für eine Absage der Konzerte gelten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Lukas Mörchen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Lukas Mörchen
Betreff
Konzerte im Hofgarten 2020 [#183403]
Datum
25. März 2020 20:13
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine Auskunft darüber, welche Behörde für die Genehmigung und welche Unternehmen für die Durchführung der Konzerte (Robbie Williams, Kraftwerk und Die Fantastischen Vier) im Hofgarten während des Beethovenjahres zuständig ist. Bitte stellen Sie die Rahmenbedingungen die für die Durchführung der Konzerte gelten zur Verfügung. Bitte geben Sie außerdem an, welche Informationen über Verträge mit Veranstaltern vorliegen und, falls bekannt, welche Bedingungen für eine Absage der Konzerte gelten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Mörchen Anfragenr: 183403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183403 Postanschrift Lukas Mörchen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Mörchen
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre Anfrage vom 25.03.2020 nach IFG NRW Sehr geehrter Herr Mörchen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.03.2020,…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.03.2020 nach IFG NRW
Datum
27. März 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Mörchen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.03.2020, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie wissen wollten, welche Behörde für die Genehmigung und welche Unternehmen für die Durchführung der Konzerte (Robbie Williams, Kraftwerk und Die Fantastischen Vier) im Hofgarten während des Beethovenjahres zuständig ist. Außerdem baten Sie um Übersendung der Rahmenbedingungen die für die Durchführung der Konzerte gelten zur Verfügung und um Angabe, welche Informationen über Verträge mit Veranstaltern vorliegen und, falls bekannt, welche Bedingungen für eine Absage der Konzerte gelten. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Vom Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Weiter weise ich - ebenfalls rein vorsorglich - darauf hin, dass der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG NRW auf bei der Stadt Bonn vorhandene Informationen beschränkt ist. Nachdem ich von den einzubeziehenden Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrter Herr Mörchen, in o.a. Angelegenheit würde ich gerne den Bescheid erlassen. Könnten Sie mir hierzu f…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Konzerte im Hofgarten 2020
Datum
5. Mai 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Mörchen, in o.a. Angelegenheit würde ich gerne den Bescheid erlassen. Könnten Sie mir hierzu freundlicherweise Ihre vollständige Anschrift mitteilen? Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Mörchen
Sehr geehrte<< Anrede >> Wie gewünscht anbei meine Anschrift. Ich würde mich jedoch sehr über eine pa…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Lukas Mörchen
Betreff
AW: Konzerte im Hofgarten 2020 [#183403]
Datum
14. Mai 2020 22:40
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Wie gewünscht anbei meine Anschrift. Ich würde mich jedoch sehr über eine papierlose digitale Zustellung freuen. Mit freundlichen Grüßen Lukas Mörchen Anfragenr: 183403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183403 Postanschrift Lukas Mörchen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrter Herr Mörchen, danke für die Rückmeldung und die Übermittlung Ihrer Anschrift. Anbei übersende ich …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Konzerte im Hofgarten 2020 [#183403]
Datum
15. Mai 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mörchen, danke für die Rückmeldung und die Übermittlung Ihrer Anschrift. Anbei übersende ich Ihnen den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid sowie die entsprechenden Informationen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen