Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron)

Anfrage an: Polizei Berlin

Der Influencer Aaron Troschke, macht vermehrt Videos auf der Plattform Youtube für die Berliner Polizei, z.B.:

- https://www.youtube.com/watch?v=PjaNNwQvcNc
- https://www.youtube.com/watch?v=YRO5Apps3yA&t=872s
- https://www.youtube.com/watch?v=iTBC69cdPRU
- https://www.youtube.com/watch?v=ovDc4pitG60
- https://www.youtube.com/watch?v=ILSONpMd2L0
- https://www.youtube.com/watch?v=ILSONpMd2L0&list=PLqlJOQ_2RfR3f5WosbVgpaUEyIt49rlFi

wobei er auch Werbung für den Beruf des Polizeibeamten macht. Die Polizei Berlin kommentiert diese Youtube Videos auch immer, mit lustigen Kommentaren. Insgesamt sind es 9 Videos über einen Zeitraum von 4 Jahren. Das erste Video kam 2018.

Meine Frage nun, auf welcher Basis hat die Polizei Berlin ein Vertragsverhältnis mit dem Influencer Troschke geschlossen, oder macht dieser die Videos unentgeltlich? Da die Videos teilweise mehrere Millionen-Klicks haben, wird die Polizei Berlin an den Werbeeinnahmen beteiligt?

Wenn er diese nicht unentgeltlich macht, wie wurde diese Leistung ausgeschrieben und was sind die Inhalte des geschlossenen Vertrages (Laufzeit, Gage etc.)

Welche Vergabeart wurde hier angewendet und welche Eignungs- und Zuschlagskriterien fanden Anwendung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
Benjamin Fürstenberg
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der In…
An Polizei Berlin Details
Von
Benjamin Fürstenberg
Betreff
Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#265627]
Datum
14. Dezember 2022 12:04
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Influencer Aaron Troschke, macht vermehrt Videos auf der Plattform Youtube für die Berliner Polizei, z.B.: - https://www.youtube.com/watch?v=PjaNNwQvcNc - https://www.youtube.com/watch?v=YRO5Apps3yA&t=872s - https://www.youtube.com/watch?v=iTBC69cdPRU - https://www.youtube.com/watch?v=ovDc4pitG60 - https://www.youtube.com/watch?v=ILSONpMd2L0 - https://www.youtube.com/watch?v=ILSONpMd2L0&list=PLqlJOQ_2RfR3f5WosbVgpaUEyIt49rlFi wobei er auch Werbung für den Beruf des Polizeibeamten macht. Die Polizei Berlin kommentiert diese Youtube Videos auch immer, mit lustigen Kommentaren. Insgesamt sind es 9 Videos über einen Zeitraum von 4 Jahren. Das erste Video kam 2018. Meine Frage nun, auf welcher Basis hat die Polizei Berlin ein Vertragsverhältnis mit dem Influencer Troschke geschlossen, oder macht dieser die Videos unentgeltlich? Da die Videos teilweise mehrere Millionen-Klicks haben, wird die Polizei Berlin an den Werbeeinnahmen beteiligt? Wenn er diese nicht unentgeltlich macht, wie wurde diese Leistung ausgeschrieben und was sind die Inhalte des geschlossenen Vertrages (Laufzeit, Gage etc.) Welche Vergabeart wurde hier angewendet und welche Eignungs- und Zuschlagskriterien fanden Anwendung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Fürstenberg Anfragenr: 265627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265627/ Postanschrift Benjamin Fürstenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Fürstenberg
Polizei Berlin
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#2656…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#265627]
Datum
14. Dezember 2022 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fürstenberg, mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 14. Dezember 2022 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und stellen Fragen zu You Tube Videos. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Beantwortung von Fragen stellt keinen Antrag auf Akteneinsicht dar. Der Anwendungsbereich des IFG ist vorliegend nicht eröffnet, da Ihre Nachricht nicht auf eine Auskunftserteilung aus Akten der Polizei Berlin abzielt. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Social Media Team der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Fürstenberg
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#2656…
An Polizei Berlin Details
Von
Benjamin Fürstenberg
Betreff
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#265627]
Datum
14. Dezember 2022 12:48
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage bestand nicht zu YouTube-Videos sondern, zu dem Vertragsverhältnis zwischen der Berliner Polizei und dem Influencer Aaron Troschke. Und wenn es hier eine Vertragsverhältnis gibt, war meine Frage, wie diese Leistung ausgeschrieben wurde. Daher bezieht sich meine Anfrage auf die Vergabeunterlagen, die die Berliner Polizei genutzt um diese Leistung auszuschreiben. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Fürstenberg Anfragenr: 265627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265627/
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal He…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#265627]
Datum
14. Dezember 2022 13:08
Status
Sehr geehrter Herr Fürstenberg, ich habe Ihre Anfrage verstanden. Der Anwendungsbereich des IFG ist nicht eröffnet. Sie erhalten Mitteilung von der Pressestelle der Polizei/ Social Media Team der Berliner Polizei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#2656…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Kooperation der Berliner Polizei mit dem Influencer Aaron Troschke (Youtube Kanal Hey Aaron) [#265627]
Datum
14. Dezember 2022 14:32
Status
Sehr geehrter Fürstenberg, die Kooperation mit dem Influencer Aaron Troschke basiert auf den Medienanfragen seines Managements. Für die Begleitung wird jeweils ein projektbezogener Standard - Medienvertrag geschlossen, der sowohl eine Abnahme der Inhalte durch die Polizei Berlin als auch eine Haftungsausschlusserklärung enthält. Weder erfolgt eine Bezahlung noch eine Werbebeteiligung. Die Inhalte werden ausschließlich auf seinen Plattformen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen