Kooperation mit der Bundeswehr: Urteil des Hochschul-Justiziars
Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Urteil des Hochschul-Justiziars hinsichtlich der Vereinbarkeit der Kooperation mit der Bundeswehr und der Zivilklausel.
Laut dem Weser-Kurier verlässt sich die Hochschule Bremen, gemäß dem Konrektor der Hochschule Bremen, Axel Viereck, auf das Urteil des Hochschul-Justiziars. Siehe dazu den Weser-Kurier-Artikel vom 19.12.2016 unter [1].
Hintergrund:
[1] http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Hitzige-Diskussion-ueber-Zivilklausel-_arid,1517389.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 2 Satz 2 InfFrGebVO.
Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum21. Dezember 2016
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24. Januar 2017
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