Kooperation mit der Bundeswehr: Urteil des Hochschul-Justiziars

Anfrage an: Hochschule Bremen

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Urteil des Hochschul-Justiziars hinsichtlich der Vereinbarkeit der Kooperation mit der Bundeswehr und der Zivilklausel.

Laut dem Weser-Kurier verlässt sich die Hochschule Bremen, gemäß dem Konrektor der Hochschule Bremen, Axel Viereck, auf das Urteil des Hochschul-Justiziars. Siehe dazu den Weser-Kurier-Artikel vom 19.12.2016 unter [1].

Hintergrund:
[1] http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Hitzige-Diskussion-ueber-Zivilklausel-_arid,1517389.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 2 Satz 2 InfFrGebVO.

Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Urteil des Hoch…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit der Bundeswehr: Urteil des Hochschul-Justiziars [#19632]
Datum
21. Dezember 2016 22:04
An
Hochschule Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Urteil des Hochschul-Justiziars hinsichtlich der Vereinbarkeit der Kooperation mit der Bundeswehr und der Zivilklausel. Laut dem Weser-Kurier verlässt sich die Hochschule Bremen, gemäß dem Konrektor der Hochschule Bremen, Axel Viereck, auf das Urteil des Hochschul-Justiziars. Siehe dazu den Weser-Kurier-Artikel vom 19.12.2016 unter [1]. Hintergrund: [1] http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Hitzige-Diskussion-ueber-Zivilklausel-_arid,1517389.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 2 Satz 2 InfFrGebVO. Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Bremen
Abwesenheitsnotiz - Out of Office Ihre Nachricht kann erst nach dem 5.Januar 2017 bearbeitet werden; sie wird nich…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Abwesenheitsnotiz - Out of Office
Datum
21. Dezember 2016 22:04
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht kann erst nach dem 5.Januar 2017 bearbeitet werden; sie wird nicht weitergeleitet. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an Herrn Feldbrügge: <<E-Mail-Adresse>> 5905-2014, Frau Fuchs: <<E-Mail-Adresse>> Tel. 5905-2387, oder Herrn Tydt: <<E-Mail-Adresse>> Tel. 5905-2159.
Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in es existiert kein Aktenvorgang mit einer Bewertung des Justiziars der HSB zur Ver…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Kooperation mit der Bundeswehr: Urteil des Hochschul-Justiziars [#19632]
Datum
6. Januar 2017 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es existiert kein Aktenvorgang mit einer Bewertung des Justiziars der HSB zur Vereinbarkeit der Kooperation HSB/Bundeswehr mit der Zivilklausel. Soweit der Konrektor der Hochschule das 'Urteil des Justiziars' erwähnt hat, bezieht sich dies auf mündliche Erörterungen zwischen Hochschulleitung und Justiziar. Im Auftrag Willmeroth Am 21.12.2016 um 22:04 schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Antrag nach dem BremIFG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > - das Urteil des Hochschul-Justiziars hinsichtlich der Vereinbarkeit der Kooperation mit der Bundeswehr und der Zivilklausel. > > Laut dem Weser-Kurier verlässt sich die Hochschule Bremen, gemäß dem Konrektor der Hochschule Bremen, Axel Viereck, auf das Urteil des Hochschul-Justiziars. Siehe dazu den Weser-Kurier-Artikel vom 19.12.2016 unter [1]. > > Hintergrund: > [1] http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Hitzige-Diskussion-ueber-Zivilklausel-_arid,1517389.html > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 2 Satz 2 InfFrGebVO. > > Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung. > > Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragst…
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Betreff
AW: Re: Kooperation mit der Bundeswehr: Urteil des Hochschul-Justiziars [#19632]
Datum
6. Januar 2017 20:52
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>