Kooperation mit liebe wen du willst e.V. und anderen Vereinen

- Unterlagen zur Kooperation mit "Liebe wen du willst e.V." (VR 37264 B beim AG Charlottenburg)
- Eine Liste mit Vereinen mit denen die Staatsanwaltschaft aktuell formal kooperiert

Der genannte Verein hat in seiner Satzung eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Berlin angegeben. Diese Anfrage erfragt Dokumente und Vereinbarungen darüber.
Personenbezogene Daten können Sie schwärzen. Ich bitte Sie den Eingang dieser Anfrage kurz zu bestätigen.

Ergebnis der Anfrage

Liebe Wen Du Willst e.V. ist nach einer Warnung des Queerbeauftragten der Bundesregierung bisschen ins Licht der Öffentlichkeit geraten. Der Verein spricht öfter von Kooperationen mit Polizei und Staatsanwaltschaft - auch die Satzung tangiert das: stellt sich hier raus: Formal haben sie mit der StA keine.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit liebe wen du willst e.V. und anderen Vereinen [#238303]
Datum
20. Januar 2022 18:21
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Kooperation mit "Liebe wen du willst e.V." (VR 37264 B beim AG Charlottenburg) - Eine Liste mit Vereinen mit denen die Staatsanwaltschaft aktuell formal kooperiert Der genannte Verein hat in seiner Satzung eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Berlin angegeben. Diese Anfrage erfragt Dokumente und Vereinbarungen darüber. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen. Ich bitte Sie den Eingang dieser Anfrage kurz zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Berlin
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsgesetz vom 20.01.2022 Es gibt keine institutionalisierten Kooperationen…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsgesetz vom 20.01.2022
Datum
21. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
350,5 KB
Es gibt keine institutionalisierten Kooperationen mit bestimmten Vereinen.