Kooperationsvereinbarung E-Scooter
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Dresden hat auf ihrer Seite Eckpunkte zu den Kooperationsvereinbarungen mit den Anbietern von Elektrokleinstfahrzeugen veröffentlicht. (https://www.dresden.de/media/pdf/stadtplanung/verkehr/E-Scooter_Eckpunkte.pdf). Ich gehe davon aus, dass es auch in Chemnitz Dokumente gibt, die allgemein festhalten, was mit E-Scooter-Anbietern vereinbart wurde oder wird und bitte um Zusendung dieser Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz. Sollten diese Satzung nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2023
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25. April 2023
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