Kooperationsvereinbarung mit der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe

Anfrage an: Hochschule Aalen

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Aalen und der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe zur Annerkennung der Technikerausbildung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kooperationsvereinba…
An Hochschule Aalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung mit der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe [#220413]
Datum
14. Mai 2021 16:49
An
Hochschule Aalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Aalen und der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe zur Annerkennung der Technikerausbildung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220413/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule Aalen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass die Hochschule Aalen hier…
Von
Hochschule Aalen
Betreff
Ihre Anfrage zur Kooperationsvereinbarung mit der Heinrich-Hertz-Schule Karlsruhe [#220413]
Datum
25. Mai 2021 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass die Hochschule Aalen hier keine Informationen bereitstellen wird. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen: 1. LIFG Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt nicht gegenüber Hochschulen, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG iVm § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 LHG. 1. UVwG/UIG Der Anwendungsbereich dieser Gesetze ist nicht eröffnet, es liegen keine Umweltinformationen iSd § 2 Abs. 3 UIG vor. 1. VIG Der in § 1 VIG definierte Anwendungsbereich ist nicht gegeben. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüße