Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug

die Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug, wie in der Pressemitteilung vom 30.01.2024 beschrieben.
https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1410260.php

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ko…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug [#298893]
Datum
31. Januar 2024 18:03
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug, wie in der Pressemitteilung vom 30.01.2024 beschrieben. https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1410260.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298893/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr IFG-Antrag vom 31. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Empfang Ihres per E-…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 31. Januar 2024
Datum
1. Februar 2024 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Empfang Ihres per E-Mail gestellten Antrags nach dem IFG Berlin, der mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Ihr Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 3133/E/99/2024 geführt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gebührenpflichtig sind (§ 16 IFG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 GebBtrG BE, § 1 Abs. 1 VGebO und Gebührenverzeichnis Ziffer 1004 [betreffend Akteneinsicht: zwischen 5,00 und 500,00 Euro, betreffend Kopien: 15 Cent pro Seite]). Für die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft wird keine Gebühr erhoben. Sie werden zu gegebener Zeit weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr IFG-Antrag vom 31. Januar 2024 AZ: 3133 / E 99 / 2024 Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem An…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 31. Januar 2024
Datum
1. März 2024 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 3133 / E 99 / 2024 Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag nach dem IFG Berlin übersende ich im Anhang die Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der Charité - Universitätsmedizin Berlin bezüglich der psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug. Der Gebührenbescheid für die Erteilung der Auskunft geht Ihnen gesondert zu. Mit freundlichen Grüßen