Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida

- alle aktuellen Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida
- alle früheren Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida seit 2017

Sofern einzelne Passagen in den Dokumenten unter §5 SächsTranspG fallen, bitte ich um eine Teilzugänglichmachung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • 3 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle aktuellen Koope…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029]
Datum
21. Februar 2023 16:16
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle aktuellen Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida - alle früheren Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida seit 2017 Sofern einzelne Passagen in den Dokumenten unter §5 SächsTranspG fallen, bitte ich um eine Teilzugänglichmachung.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Her Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsisches Staatsministerium des Innern. B…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029]
Datum
22. Februar 2023 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Her Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsisches Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihr untenstehender Antrag ist am 28. Februar 2023 dem Referat 33 zur Bearbeitung zugel…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG
Datum
1. März 2023 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihr untenstehender Antrag ist am 28. Februar 2023 dem Referat 33 zur Bearbeitung zugeleitet worden. Aufgrund des Umfangs der von Ihnen begehrten Informationen sowie der notwendigen Beteiligung von Dritten (HS Mittweida) wird Ihr Antrag nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat bearbeitet werden können. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist erforderlich, vgl. § 12 Absatz 2 SächsTranspG. Wir bemühen uns, Ihnen bis zum 19. Mai 2023 eine Antwort zukommen zu lassen, bitten Sie jedoch, Ihren Antrag im Hinblick auf die Vertragspartner der Kooperationsvereinbarungen zu präzisieren. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen als zuständige transparenzpflichtige Stelle (vorbehaltlich einer Prüfung) nur insoweit Informationen zukommen lassen können, als das Sächsische Staatsministerium des Innern selbst Vertragspartner einer Vereinbarung mit der HS Mittweida ist. Soweit Sie daran festhalten "alle Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida seit 2017" zu erhalten, müssten Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. direkt an die HS Mittweida oder andere transparenzpflichtige Stellen wenden. Weiter bitten wir Sie, Ihren Antrag ergänzend noch zu begründen. Da Ihr Antrag schutzwürdige Belange Dritter (HS Mittweida) betrifft, soll ein berechtigtes Interesse an der Information geltend gemacht werden, § 10 Absatz 3 SächsTranspG. Es wird zudem eingeschätzt, dass eine kostenfreie Bearbeitung Ihres Antrags - auch wegen des erhöhten Prüfaufwands bei erforderlicher Drittbeteiligung - nicht möglich sein wird. Im Freistaat Sachsen ist der Zugang zu Informationen nur bis zu einem Aufwand von 600 EUR gebühren- und auslagenfrei, § 12 Absatz 5 Satz 2 SächsTranspG. Da sich Ihre Anfrage darüber hinaus auf einen zu prüfenden mehrjährigen Zeitraum bezieht und auch thematisch nicht weiter eingegrenzt wurde, ist bereits jetzt schon erkennbar, dass die Grenze der Kostenfreiheit aller Voraussicht nach überschritten wird. Es werden hier im Haus mehrere Stellen abgefragt und deren Zuarbeiten eingeholt werden müssen. Mehrere Personen werden mit der Recherche, Bearbeitung und Prüfung/ggf. Schwärzungen aufgrund schutzbedürftiger bzw. entgegenstehender Belange beschäftigt werden. Ob die Höchstgrenze von 2.500 EUR erreicht wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher mitgeteilt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Antrag zur Vermeidung von Kosten einzuschränken oder auch ganz zurückzunehmen. Wir bitten Sie, Ihren Antrag bis zum 7. März 2023 zu präzisieren sowie zu begründen und ein berechtigtes Interesse an den Informationen geltend zu machen. Bis zu diesem Termin erhalten Sie außerdem Gelegenheit, Ihren Antrag einzuschränken oder kostenfrei zurückzunehmen. In datenschutzrechtlicher Hinsicht wird allgemein darüber informiert, dass wir den betroffenen Dritten gemäß § 6 Absatz 2 SächsTranspG die Informationsanträge zur Stellungnahme zuleiten müssen und damit regelmäßig auch die personenbezogenen Daten (wie Name) der Antragsteller mitgeteilt werden. Sollten Sie hiergegen Einwände haben, bitten wir Sie, uns diese ebenfalls bis zum oben genannten Termin mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Zu Ihren Ausführungen teile ich I…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
2. März 2023 15:06
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Zu Ihren Ausführungen teile ich Ihnen gerne Folgendes mit: Selbstverständlich bezieht sich mein Antrag nur auf Kooperationsvereinbarungen mit der HS Mittweida, die Ihrer Behörde vorliegen. Anders als von Ihnen ausgeführt ist für den Informationsanspruch jedoch nicht entscheidend, dass das SMI „Vertragspartner“ der jeweiligen Vereinbarung ist, sondern nur, dass diese Vereinbarung im SMI vorliegt – etwa weil untergeordnete Stellen des SMI wie das LKA Sachsen o.ä. als Vertragspartner eingetragen sind. Die Kooperation des SMI mit der HS Mittweida ist seit 2017 öffentlich bekannt und seitens SMI und HS kommuniziert worden. Da unbekannt ist, ob neben der öffentlich kommunizierten Kooperation mit Schwerpunkt auf Digitale Forensik, IT etc noch weitere bisher nicht öffentlich kommunizierte Kooperationen bestehen, habe ich meinen Antrag entsprechend formuliert. Grundsätzlich gehe ich aufgrund der erwähnten Hintergründe davon aus, dass der Antragsgegenstand klar umrissen und präzise ist. Hinsichtlich des von Ihnen in Aussicht gestellten Drittbeteiligungsverfahren teile ich Ihnen vorsorglich als vorläufige Begründung bereits folgendes mit: Die Frage nach Umfang und Inhalt der Kooperation der HS Mittweida mit dem SMI ist zwischenzeitlich Gegenstand parlamentarischer Betrachtung geworden (siehe DS 7/11518 und DS 7/11528). Dies unterstreicht das erhebliche öffentliche und journalistische Interesse an ebendieser Information. Die Kooperation zwischen einer zivilen Forschungs- und Ausbildungseinrichtung mit der Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols, insbesondere in der Frage eines potentiellen Zusammenhangs mit strafrechtlichen Ermittlungen wirft grundsätzliche demokratiestrukturelle Fragen auf. Entsprechend ist es von erheblichem öffentlichen Interesse in diesem Zusammenhang Transparenz über den konkreten Umfang und gesetzte Grenzen der besagten Kooperation zu ermöglichen. Weitere Ausführungen zum berechtigten Interesse oder einem überwiegenden öffentliche Interesse sind mir jedoch derzeit nicht möglich, da Sie mich im Unklaren darüber gelassen haben, welche Belange Dritter im Einzelnen betroffen sind (etwa geistiges Eigentum oder Vertraulichkeit). Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angeführte Drittpartei (HS Mittweida) ebenfalls als transparenzpflichtige Stelle unter §4 SächsTranzpG fällt. Der Antrag wird trotz der angekündigten Kosten aufrechterhalten. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Sie die Gebühren nach pflichtgemäßen Ermessen festzusetzen haben und dabei gem. § 12 Absatz 5 Satz 9 SächsTranspG auch Billigkeitserwägungen sowie das öffentliche Interesse zu berücksichtigen haben. Außerdem darf die Höhe der Gebühren nicht abschreckend wirken und muss zu dem Nutzen der erhaltenen Informationen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ich behalte mir daher vor, Ihr bei der Festsetzung der Gebührenhöhe ausgeübtes Ermessen sowie den angekündigten Arbeitsaufwand gerichtlich überprüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Antwort. Zur weiteren Bearbeitung ihrer Angelegenheit bitte ich …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
2. März 2023 16:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgkooperationsvereinbarungenhsmittweida.eml
26,8 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Antwort. Zur weiteren Bearbeitung ihrer Angelegenheit bitte ich Sie um Rückäußerung auf die Fragestellung des letzten Absatzes der beigefügten E-Mail des SMI vom 1. März 2023 (Anlage). Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> Ihre Nachricht macht mich etwas ratlos, da der von Ihnen angesprochene "l…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
3. März 2023 15:14
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Ihre Nachricht macht mich etwas ratlos, da der von Ihnen angesprochene "letzte Absatz der beigefügten Mail" (also im Wortlaut:"In datenschutzrechtlicher Hinsicht wird allgemein darüber informiert, dass wir den betroffenen Dritten gemäß § 6 Absatz 2 SächsTranspG die Informationsanträge zur Stellungnahme zuleiten müssen und damit regelmäßig auch die personenbezogenen Daten (wie Name) der Antragsteller mitgeteilt werden. Sollten Sie hiergegen Einwände haben, bitten wir Sie, uns diese ebenfalls bis zum oben genannten Termin mitzuteilen.") keine Fragestellung, sondern nur eine "allgemeine Information" enthält. Insofern bitte ich darum, meinen Antrag ohne weitere Verzögerungen zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida“ vom 21.02.2023 (#271029) …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
31. Mai 2023 09:09
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida“ vom 21.02.2023 (#271029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> leider habe ich seit dem 3. März nichts mehr von Ihnen in dieser Sache gehört. Auch…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
5. Juni 2023 14:31
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich seit dem 3. März nichts mehr von Ihnen in dieser Sache gehört. Auch der von Ihnen angekündigte Termin 19. Mai, bis zu dem Ihr Haus die beantragten Unterlagen bereitstellen wollte ist nun schon seit längerem verstrichen. Ich möchte Sie daher bitten, mir den aktuellen Bearbeitungsstand mitzuteilen und die beantragten Unterlagen zeitnah zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida“ vom 21.02.2023 (#271029) …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029] - Anfrage nach dem SächsTranspG [#271029]
Datum
12. Juni 2023 14:10
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida“ vom 21.02.2023 (#271029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Auf meine Bitte um Mitteilung des aktuellen Stands wurde bisher nicht reagiert. Auch auf explizite Nachfrage an die zuständige Sachbearbeiterin [geschwärzt], zuletzt am 5.6, erfolgte keine Reaktion. Ich möchte Sie daher nochmal bitten, meine Anfrage bis zum 16.6 zu beantworten. Sollte ich bis zu dem genannten Termin keine Antwort Ihrer Behörde erhalten, werde ich beim VG Dresden in dieser Sache Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrte Herr Kempen, als Anlage sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida [#271029]
Datum
14. Juni 2023 17:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrte Herr Kempen, als Anlage sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Sehr geeh…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Datum
28. Juni 2023 09:08
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich gem. § 16 Abs.1 Satz 2 SächsTranspG i.V.m § 68 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2, 70 VwGO Widerspruch und bitte um eine erneute Prüfung der Angelegenheit. Mit der in dem Bescheid getroffenen Entscheidung bin ich aus den folgenden Gründen nicht einverstanden: Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 SächsTranspG hat jede Person Anspruch auf Zugang von Informationen gegenüber den informationspflichtigen Stellen des § 4 SächsTranspG, soweit keine Ausnahme gilt. Das Sächsische Staatsministerium des Inneren ist eine informationspflichtige Stelle gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 SäschsTranspG. Bei der Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2017 handelt es sich um eine Aufzeichnung, die der Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Hochschule Mittweida und somit dienstlichen Zwecken dient. Demnach liegt eine Information i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 SächsTranspG vor. Die Kooperationsvereinbarung unterfällt nicht dem Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SächsTranspG (hierzu 1.). Jedenfalls sind Sie Ihrer Darlegungslast nicht ausreichend nachgekommen, indem Sie nicht für die einzelnen Aktenteile der Vereinbarung dargelegt haben, inwiefern ihr Inhalt die Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung berührt, sondern nur pauschal behaupteten, die gesamte Vereinbarung falle unter den Ausnahmetatbestand (hierzu 2.). Einer detaillierteren Begründung bedarf auch Ihr Verweis auf schutzwürdige Belange Dritter, die Sie dem Informationsbegehren des Antragstellers entgegenhalten (hierzu 3.). Selbst wenn man den Anwendungsbereich des Ausschlussgrunds der Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung weit versteht und darunter alle Aktivitäten der Forschung mitsamt ihren vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten zählt (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 2020 – 3 Bf 183/18 –, Rn. 59, juris; a.A. VG Hamburg Urt. v. 21. März 2018, Az.: 17 K 1459/16 - S. 13), ist derzeit nicht ersichtlich, weshalb die Kooperationsvereinbarung dem Widerspruchsführer nicht zumindest teilzugänglich gemacht wird. Nach Ihren Angaben beinhaltet die zwischen Ihnen und der Hochschule Mittweida geschlossene Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2017 Vereinbarungen zur "Stärkung der Zusammenarbeit in Forschung, Lehre sowie Aus- und Fortbildung zur Verfolgung von Straftaten im Internet oder unter Nutzung informationstechnischer Systeme (Cybercrime) und zur Entwicklung und Anwendung IT-geschützter Ermittlungsmethoden." Unter Beachtung der genannten Rechtsprechung könnten die Inhalte der Kooperationsvereinbarung zur "Stärkung der Zusammenarbeit in Forschung und Lehre" unter den Ausnahmetatbestand der Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung fallen. Ob dies jedoch tatsächlich der Fall ist, kann nur bei näherer Begründung durch die Behörde beurteilt werden (s. 2.). Fernliegend ist insbesondere die Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SächsTranspG für die Inhalte der Vereinbarung zum Thema der "Stärkung der Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung zur Verfolgung von Straftaten im Internet oder unter Nutzung informationstechnischer Systeme (Cybercrime) und zur Entwicklung und Anwendung IT-geschützter Ermittlungsmethoden". Denn schon die Bezeichnung der Vereinbarung selbst differenziert insoweit zwischen der Zusammenarbeit in "Forschung und Lehre" und der "Aus- und Fortbildung zur Verfolgung (...)". Inwieweit es sich bei Letzterem auch nur um Forschung vorbereitende oder unterstützende Inhalte handelt, ist ohne weitere Erläuterungen derzeit nicht ersichtlich. Sie sind - mangels spezialgesetzlicher Regelungen des SäschsTranspG - nach den allgemeinen Regelungen des Verwaltungsverfahrens für das Vorliegen der Voraussetzungen von Ablehnungsgründen und Ausschlusstatbeständen darlegungs- und beweisbelastet. Dabei reicht die pauschale Behauptung der Einschlägigkeit eines Ausschlusstatbestandes nicht aus. Vielmehr sind Sie als informationspflichtige Stelle i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 SäschsTranspG dazu verpflichtet, plausibel darzulegen, weshalb Sie den Zugang zu den einzelnen Bestandteilen der Kooperationsvereinbarung unter Verweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 SächsTranspG verwehren (vgl. bzgl. des ähnlich lautenden § 3 IFG BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 – 7 C 18/12 –, Rn. 19, juris m.w.N.). Sie müssen in nachvollziehbarer Weise Umstände vortragen, die auch für den Antragsteller, der die Informationen gerade nicht kennt, den Schluss zulassen, dass die Voraussetzungen des in Anspruch genommenen Versagungsgrunds vorliegen. Das kann insbesondere bei umfänglichen Informationszugangsbegehren eine auf die einzelnen Teile eines Aktenbestands bezogene differenzierende Darstellung erfordern (bzgl. § 3 IFG BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 – 7 C 18/12 –, Rn. 19 juris; VG Köln, Urteil vom 19. Januar 2023 – 13 K 2382/21 –, Rn. 59, juris m.w.N.). Diese Vorgehensweise gebietet auch der Wille des sächsischen Gesetzgebers, wonach die Einführung des SächsTranspG eine Verbesserung der Transparenz der Verwaltung bewirken soll, um durch transparentes Handeln die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern und Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die öffentlichen Stellen zu schaffen (vgl. Referentenentwurf zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, S. 18). Diesem Ziel liefe es zuwider, könnte die jeweilige informationspflichtige Stelle ohne nähere Erläuterung der Einschlägigkeit eines Ausnahmetatbestandes im konkreten Einzelfall mit Erfolg die Informationsfreigabe verweigern. Soweit Sie eine Teilzugänglichmachung mangels einer Zustimmung der Hochschule ablehnen, sei darauf hingewiesen, dass es auf eine Zustimmung der Hochschule als Dritte nur dann ankommt gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 SächsTranspG, wenn deren schutzwürdige Belange durch die Veröffentlichung oder den Informationszugang beeinträchtigt werden können. Insoweit genügen aus Sicht der informationspflichtigen Stelle konkrete Anhaltspunkte, wobei sie nicht dazu veranlasst ist, bei Fehlen von Anhaltspunkten, von sich aus ("ins Blaue hinein") nach entsprechenden Umständen zu forschen (siehe hierzu für das IFG Schoch, 2. Aufl. 2016, § 8 Rn. 31, 33). Welche schutzwürdigen Belange im konkreten Fall beeinträchtigt werden könnten, ist wiederum von der informationspflichtigen Stelle gegenüber dem Antragsteller in hinreichend plausibler Weise darzulegen (vgl. z.B. für § 6 IFG BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, BVerwGE 154, 231-247, Rn. 35 f. juris m.w.N.; st.Rspr.). Dabei ist zu beachten, dass es sich um drittbezogene Belange handeln muss, wie sich aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsTranspG ergibt. Ihr Verweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 SächsTranspG genügt diesen Anforderungen schon deshalb nicht, da es sich dabei wohl nicht um einen Ausschlussgrund mit Drittbezug handelt. Solche sind z.B. personenbezogene Daten, die Betroffenheit von Geschäftsgeheimnissen oder der Schutz geistigen Eigentums (vgl. für das IFG Schoch, 2. Aufl. 2016, § 8 Rn. 29 und § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Absatz 5, § 7 Absatz 4 und § 8 Absatz 2 HmbTG an dem sich das SächsTranspG orientiert, siehe hierzu Referentenentwurf zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen, S. 19). Eine über den Verweis hinausgehende Begründung fehlt dem Bescheid ebenfalls. Es gilt abermals, dem Schutzzweck des Transparenzgesetzes Geltung zu verschaffen. Zur Vermeidung der weiteren Betreibung eines Drittbeteiligungsverfahrens erteilen wir zudem die Zustimmung zur Schwärzung personenbezogener Daten vor Zugänglichmachung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Datum
28. Juni 2023 09:13
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
58,4 KB
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029] Guten…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Datum
4. Juli 2023 09:35
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bisher habe ich keine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch vom 28. Juni 2023 erhalten. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass der Widerspruch bei Ihnen in der gesetzlichen Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029] Sehr …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Datum
4. Juli 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029] Guten…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. Juni 2023, Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11-2023/48128 [#271029]
Datum
21. August 2023 11:31
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperationsvereinbarungen HS Mittweida“ vom 21.02.2023 (#271029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11 [#271029] Sehr geehrter Herr Kempen, beigefügtes Schreiben sende ich Ihnen mit …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11 [#271029]
Datum
23. August 2023 07:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
316,6 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, beigefügtes Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11 [#271029] Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldu…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Geschäftszeichen: 3 - 0127/154/11 [#271029]
Datum
24. August 2023 16:50
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die mich jedoch verwundert. Sie schreiben, dass die Bearbeitung wegen einer "Vielzahl von Anfragen" noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Laut Auskunft Ihrer Behörde hat das SMI im ersten Halbjahr 2023 lediglich 33 Anträge nach dem SächsTranspG erhalten. Selbst wenn man annimmt, dass in den vergangenen Wochen eine Vielzahl dessen hinzugekommen wäre, würde die Gesamtzahl wohl weiterhin im niedrigen dreistelligen Bereich liegen. Zum Vergleich: Das BMI hat im Jahr 2022 laut Eigenaussage 14.042 Anträge nach dem IFG erhalten und bearbeitet... Ich möchte Sie daher erneut bitten, meinen Antrag zeitnah zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
WG: Grundsatzerklärung Zusammenwirken SMI und BDSW [#283112] Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre Anmerkung s…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Grundsatzerklärung Zusammenwirken SMI und BDSW [#283112]
Datum
28. August 2023 09:44
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre Anmerkung soeben überprüft. Die Antwort (s.u.) erfolgte in korrekter Zuordnung. Die Eingangsbestätigung des Widerspruchs zur HS Mittweida erfolgte in einer gesonderten E-Mail (23.08.23). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: WG: [#271029] Guten Tag << Anrede >> wie hier öffentlich nachzuvollziehen, antworten Sie derzeit …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: [#271029]
Datum
28. August 2023 10:01
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> wie hier öffentlich nachzuvollziehen, antworten Sie derzeit auf meinen Antrag zur "Kooperationsvereinbarung HS Mittweida" (Anfrage #271029) : https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvereinbarungen-hs-mittweida/#nachricht-831023 Die bisher von Ihnen falsch zugeordnet verschickten Nachrichten der letzen Tage habe ich bereits im System der korrekten Anfrage "Grundsatzerklärung SMI/BDSW" (Anfrage #283112) zugeordnet. https://fragdenstaat.de/anfrage/grundsatzerklaerung-zusammenwirken-smi-und-bdsw/ Bitte antworten Sie doch zukünftig jeweils auf die Anfrage, zu der es jeweils eine Meldung gibt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>