Kooperationsverträge HWR + Kosten

Anfrage an: DB Netz AG

- Kooperationsverträge der DB NETZ AG, insbesondere der Region Ost, mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) für den Studiengang Elektrotechnik (praxisintegriert) am Beispiel des Jahrganges 2022

- Höhe der finanziellen Mittel, welche pro Dualem Studierenden an die HWR Berlin entrichtet wird. Hierzu reicht eine ungefähre Nennung der Gesamtsumme gerundet auf den 100er aus. Gerne auch eine Aufstellung der Kosten für die jeweiligen Semester.

Sollten entgegen meiner Erwartung Gebühren für die Auskunft nach IFG fällig werden erbitte ich eine vorige Kontaktaufnahme.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kooperationsverträge der DB NETZ AG…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsverträge HWR + Kosten [#274198]
Datum
27. März 2023 17:21
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kooperationsverträge der DB NETZ AG, insbesondere der Region Ost, mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) für den Studiengang Elektrotechnik (praxisintegriert) am Beispiel des Jahrganges 2022 - Höhe der finanziellen Mittel, welche pro Dualem Studierenden an die HWR Berlin entrichtet wird. Hierzu reicht eine ungefähre Nennung der Gesamtsumme gerundet auf den 100er aus. Gerne auch eine Aufstellung der Kosten für die jeweiligen Semester. Sollten entgegen meiner Erwartung Gebühren für die Auskunft nach IFG fällig werden erbitte ich eine vorige Kontaktaufnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274198/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> wir erlauben uns in rechtlicher Hinsicht zunächst den Hinweis darauf, das…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Kooperationsverträge HWR + Kosten [#274198]
Datum
24. April 2023 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir erlauben uns in rechtlicher Hinsicht zunächst den Hinweis darauf, dass die Unternehmen des DB-Konzerns bereits keine auskunftspflichtige Stelle nach IFG sind. Des Weiteren bezieht sich Ihre Anfrage auf keinerlei Umweltinformationen, so dass auch ein Anspruch nach UIG nicht besteht. Selbiges gilt auch für das von Ihnen ebenfalls angeführte VIG, da vorliegend keine davon erfassten Informationen angefragt wurden. Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. Freundliche Grüße