Kooperationsvertrag mit Oracle

Den am 10. März 2023 zwischen dem BSI und Oracle geschlossenen Kooperationsvertrag sowie alle dazugehörigen Dokumente, etwa Anhänge usw.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den am 10. März 2023 zwischen dem BSI…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Kooperationsvertrag mit Oracle [#287605]
Datum
4. September 2023 16:33
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den am 10. März 2023 zwischen dem BSI und Oracle geschlossenen Kooperationsvertrag sowie alle dazugehörigen Dokumente, etwa Anhänge usw.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287605/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Henning, im Rahmen Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kooperationsvertrag mit Oracle [#287605]
Datum
12. September 2023 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, im Rahmen Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 IFG einzuleiten, da die Belange Dritter berührt sind. Die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage verlängert sich dementsprechend. Zudem sind IFG-Anfragen, wenn sie die Belange Dritter berühren gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ("Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden.") zu begründen. Sofern Sie die weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage wünschen, bitte ich um Übersendung einer Begründung für den gewünschten Informationszugang, die ich dem Dritten als Entscheidungshilfe im Drittbeteiligungsverfahren übersenden kann. Bei einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage ist daneben aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands zur Beantwortung Ihrer Anfrage eine Gebühr zu erheben (§ 10 IFG). Die genaue Höhe der Gebühr kann erst im Anschluss der Bearbeitung festgelegt werden, wird aber 100,- € nicht überschreiten. Ich bitte daher auch um Rückmeldung, ob eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage trotz anfallender Gebühren erfolgen soll und Sie mit der Übernahme der Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Hier die Begründung meiner Anfrage auf Informationszug…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Kooperationsvertrag mit Oracle [#287605]
Datum
19. September 2023 11:32
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Hier die Begründung meiner Anfrage auf Informationszugang: Oracle ist ein wichtiger Geschäftspartner für die Bundesverwaltung, rund 75 Prozent ihrer Daten werden durch Oracle-Lösungen verarbeitet. Auch finanziell ist die Partnerschaft sehr wichtig, das Bundesministerium des Inneren schloß vor kurzem einen neuen Rahmenvertrag im Wert von 3,8 Milliarden Euro. Angesichts dieser Bedeutung für die Bundesverwaltung scheint auch eine Einsicht in den Kooperationsvertrag zwischen Oracle und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für journalistische Zwecke sehr relevant. Mit der Übernahme von Gebühren erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287605/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde das Drittbeteiligungsverfahren nun einl…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kooperationsvertrag mit Oracle [#287605]
Datum
21. September 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde das Drittbeteiligungsverfahren nun einleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
570,0 KB
Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt.