Kooperationsverträge

Anfrage an: AStA der RWTH Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Derzeit gültige Kooperationsverträge zwischen Allgemeiner Studierendenausschuss der RWTH Aachen und
* Hochschulradio Aachen e.V.
* Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V.
* Kármán Hochschulzeitung e.V.

Geschäftsgeheimnisse, sofern welche vorhanden sind, sind von der Anfrage selbstverständlich ausgenommen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit und damit der Studierendenschaft zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An AStA der RWTH Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsverträge [#32522]
Datum
1. August 2018 01:10
An
AStA der RWTH Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit gültige Kooperationsverträge zwischen Allgemeiner Studierendenausschuss der RWTH Aachen und * Hochschulradio Aachen e.V. * Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V. * Kármán Hochschulzeitung e.V. Geschäftsgeheimnisse, sofern welche vorhanden sind, sind von der Anfrage selbstverständlich ausgenommen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit und damit der Studierendenschaft zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
AStA der RWTH Aachen
Hallo Antragsteller/in, vielen Dank für deine Anfrage. Die Verträge sind vor Ort im AStA und zu unseren Öffnungs…
Von
AStA der RWTH Aachen
Betreff
Re: Kooperationsverträge [#32522]
Datum
1. August 2018 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in, vielen Dank für deine Anfrage. Die Verträge sind vor Ort im AStA und zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Fr 10:00-14:00) einsehbar. Komm gerne vorbei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um Auskunft per Mail geben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW steht mir dies…
An AStA der RWTH Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kooperationsverträge [#32522]
Datum
19. September 2018 20:20
An
AStA der RWTH Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte um Auskunft per Mail geben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW steht mir dies zu. Sollte der Zugang zu Informationen beschränkt werden, ist dies zu Begründen. Bitte senden Sie mir die angeforderten Verträge (wie zuvor geschrieben, gerne auch geschwärzt) per Mail zu. Sollten Sie mir dies versagen bitte ich um eine Begründung für diese. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>