Kooperatives Baulandmodell Köln

Ich bitte um Auskunft über sämtliche der bisher durchgeführten Verfahren kooperatives Baulandmodell inkl. Anzahl der Wohnungen frei finanziert und gefördert. Zusätzlich eine Information bei wie vielen und welchen dieser Verfahren und welchen Projekten eine Abweichung mit Verminderung des Anteils geförderter Wohnungsbau genehmigt worden ist. Wenn Ausnahmen genehmigt worden sind , bzw. es in laufenden Verfahren Ausnahmen geben soll, wie lautet die Begründung hierfür und was ist die gesetzliche Grundlage dafür? Bei wie vielen und welchen Projekten wurde auf die Forderung 'Bau einer Kita' verzichtet?.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperatives Baulandmodell Köln [#166088]
Datum
7. September 2019 19:07
An
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft über sämtliche der bisher durchgeführten Verfahren kooperatives Baulandmodell inkl. Anzahl der Wohnungen frei finanziert und gefördert. Zusätzlich eine Information bei wie vielen und welchen dieser Verfahren und welchen Projekten eine Abweichung mit Verminderung des Anteils geförderter Wohnungsbau genehmigt worden ist. Wenn Ausnahmen genehmigt worden sind , bzw. es in laufenden Verfahren Ausnahmen geben soll, wie lautet die Begründung hierfür und was ist die gesetzliche Grundlage dafür? Bei wie vielen und welchen Projekten wurde auf die Forderung 'Bau einer Kita' verzichtet?.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zuständigkeit halber habe ich Ihr Anliegen an das Stadtplanungsamt weitergeleite…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
AW: Kooperatives Baulandmodell Köln [#166088]
Datum
10. September 2019 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zuständigkeit halber habe ich Ihr Anliegen an das Stadtplanungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.09.2019, welches mir vom Amt für Stadtentwickl…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
AW: Kooperatives Baulandmodell Köln [#166088]
Datum
23. September 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.09.2019, welches mir vom Amt für Stadtentwicklung und Statustik weitergeleitet wurde und in dem Sie bezugnehmend auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz die Auskunft zur Durchführung des Kooperativen Baulandmodells Köln (KoopBLM) beantragen. Auf Ihren Antrag ergeht gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) folgende Entscheidung: 1) Ihnen wird Auskunft über die bisher durchgeführten Verfahren mit Anwendung des KoopBLM (Stand Juli 2018) gewährt. 2) Im Übrigen muss ich Ihren Antrag auf Zusendung von Informationen leider ablehnen, möchte jedoch auf die in der Begründung dargestellten Eckpunkte hinweisen. 3) Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu 1) Ihrem Antrag auf Auskunft über die bisher durchgeführten Verfahren mit Anwendung des KoopBLM wird stattgegeben, da keine gesetzlichen Ablehnungsgründe im Sinne der §§ 6 bis 9 des (IFG NRW) entgegenstehen. Die Auskunft besteht in diesem Fall durch den aktuellen Sachstandsbericht aus September 2018 (Zahlen mit Stand Juli 2018), der in der Ratsinformation der Stadt Köln unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/… abrufbar ist. Sobald der Sachstandbericht für 2019 verfügbar ist, wird dieser ebenfalls in der Ratsinformation zur allgemeinen Auskunft veröffentlicht. Zu 2) Eine Statistik über die Verminderung des Anteils des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nicht vorhanden, daher kann ich Ihnen die gewünschte Information nicht zur Verfügung stellen. Ebenso besteht kein Verzeichnis über Abweichungen von der Herstellungspflicht von Kindertagesstätten. Nach § 1 IFG NRW ist Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes der Zugang zu vorhandenen Informationen. Da Statistiken oder Übersichten wie von Ihnen angefordert jedoch nicht vorhanden sind, kann Ihnen eine solche Information auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Dennoch kann ich Ihnen in Bezug auf Ihre Fragen folgendes mitteilen: Das Kooperative Baulandmodell kommt pflichtmäßig nur dann zur Anwendung, wenn die Schaffung von verbindlicher Bauleitplanung die Voraussetzung für das jeweilige Projekt oder Vorhaben ist. Innerhalb des Verfahrens wurde in der Modellfassung ab 10.05.2017 keine Abweichung von der Herstellungspflicht 30% geförderten Wohnungsbaus oberhalb der Anwendungsgrenze von 20 Wohneinheiten bzw. 1.800m² Geschossfläche Wohnen registriert oder zugelassen. Hinsichtlich der Herstellung von Kindertagesstätten wird der jeweilige Bedarf an Hand des jeweiligen Vorhabens durch die Stabsstelle Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ermittelt und fließt in den Planungsprozess des Bebauungsplanverfahrens ein. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/c… Zu 3) Gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) in Verbindung mit Ziffer 1.3.1 der dazugehörigen Anlage ist die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen sowie die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang gebührenfrei. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erheben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Der Veröffentlichung meiner persönlichen möchte ich ausdrücklich widersprechen. Mit freundlichen Grüßen