Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut § 20 FahrlG ist eine Kooperation von mehreren Fahrschulen möglich.

Laut § 30 Abs. 1 FahrlG ist diese Kooperation mehrerer Fahrschulen bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bitte senden Sie mir die Liste der miteinander i. S. v. § 20 FahrlG kooperierenden Fahrschulen im Westerwaldkreis zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut § 20 Fahr…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis [#274321]
Datum
29. März 2023 16:55
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut § 20 FahrlG ist eine Kooperation von mehreren Fahrschulen möglich. Laut § 30 Abs. 1 FahrlG ist diese Kooperation mehrerer Fahrschulen bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen. Bitte senden Sie mir die Liste der miteinander i. S. v. § 20 FahrlG kooperierenden Fahrschulen im Westerwaldkreis zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
29. März 2023 16:55
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Sehr << Antragsteller:in >> für den Vollzug des von Ihnen zitierten Gesetzes über das Fahrlehrerwese…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
AW: Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis [#274321]
Datum
19. April 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> für den Vollzug des von Ihnen zitierten Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) ist in Rheinland-Pfalz die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese setzen wir über Ihre Anfrage mit dieser E-Mail gleichzeitig in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis“…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis [#274321]
Datum
15. August 2023 21:05
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis“ vom 29.03.2023 (#274321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
15. August 2023 21:05
Status
Anfrage abgeschlossen
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.

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Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Sehr << Antragsteller:in >> Anfragen mit diesem "Rechtshinweis" zu Veröffentlichung können …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
WG: Kooperierende Fahrschulen i. S. v. § 20 FahrlG im Westerwaldkreis [#274321]
Datum
22. August 2023 16:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Anfragen mit diesem "Rechtshinweis" zu Veröffentlichung können generell nicht beantwortet werden. Hiermit widersprechen wir zudem ausdrücklich einer ganz oder teilweisen Veröffentlichen des Schriftverkehrs. Mit freundlichen Grüßen