Koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten

Für ein Forschungs- und Veröffentlichungsprojekt erbitte ich das Bereitstellen des Fragebogens, den das LDA Bayern im Rahmen der koordinierten Prüfung des EDSA zum Thema "Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten" an die Datenschutzbeauftragten versand hat.
Soweit verfügbar erbitte ich zusätzlich Materialien, die das Vorgehen bzw. die Erwägungsgründe des LDA Bayern bei der Erstellung des Fragebogens wiederspiegeln (Wieso wurden welche Fragen ausgewählt, auf die Überprüfung welcher gesetzlichen Grundlage nach DSGVO oder BDSG ist welche Frage gerichtet etc.).

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
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Betreff
Koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten [#292243]
Datum
14. November 2023 14:28
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für ein Forschungs- und Veröffentlichungsprojekt erbitte ich das Bereitstellen des Fragebogens, den das LDA Bayern im Rahmen der koordinierten Prüfung des EDSA zum Thema "Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten" an die Datenschutzbeauftragten versand hat. Soweit verfügbar erbitte ich zusätzlich Materialien, die das Vorgehen bzw. die Erwägungsgründe des LDA Bayern bei der Erstellung des Fragebogens wiederspiegeln (Wieso wurden welche Fragen ausgewählt, auf die Überprüfung welcher gesetzlichen Grundlage nach DSGVO oder BDSG ist welche Frage gerichtet etc.).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292243/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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