Kopie der CAP-Nachrichten / API für derzeitige Warnmeldungen

Ist es bereits möglich, die CAP oder MoWas-Meldungen per API zu erhalten? Eine ähnliche Anfrage auf dieser Plattform wurde bereits 2020 gestellt.

Besteht das Interesse, Meldungen über öffentliche Kommunikationskanäle wie Freie-Frequenzbänder über Technologien wie LoRa(WAN) zu verbreiten? Für Bereiche in denen kein Mobilfunk verfügbar ist (z.B. Keller etc.) bleiben Warnmeldungen aus.
Einige Städte besitzen bereits weitreichende LoRa Netzwerke, in denen man in Krisenfällen Nachrichten verteilen könnte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es bereits möglich, die CAP oder …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
Kopie der CAP-Nachrichten / API für derzeitige Warnmeldungen [#288429]
Datum
17. September 2023 19:04
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es bereits möglich, die CAP oder MoWas-Meldungen per API zu erhalten? Eine ähnliche Anfrage auf dieser Plattform wurde bereits 2020 gestellt. Besteht das Interesse, Meldungen über öffentliche Kommunikationskanäle wie Freie-Frequenzbänder über Technologien wie LoRa(WAN) zu verbreiten? Für Bereiche in denen kein Mobilfunk verfügbar ist (z.B. Keller etc.) bleiben Warnmeldungen aus. Einige Städte besitzen bereits weitreichende LoRa Netzwerke, in denen man in Krisenfällen Nachrichten verteilen könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288429/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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