Kopiergeld

Anweisungen zum Einsammeln von Kopiergeld

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kopiergeld [#285938]
Datum
11. August 2023 14:12
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zum Einsammeln von Kopiergeld
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285938/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 11. August 2023 teile ich Ihnen mit, dass das Brande…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Kopiergeld [#285938]
Datum
22. August 2023 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 11. August 2023 teile ich Ihnen mit, dass das Brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in § 1 das Recht auf Einsicht in Akten einräumt. Akten im Sinne des Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen. Damit sind konkrete Verwaltungsvorgänge gemeint. Sie begehren unspezifiziert eine Auskunft über Anweisungen zum Einsammeln von Kopiergeld. Hier ist nicht eindeutig bestimmt, was Sie damit konkret meinen. Es ist nicht Aufgabe der Behörde den vermutlichen Willen unbestimmter Anträge zu erforschen. Eine Anweisung zum Einsammeln von Kopiergeld existiert nicht. Die Rechtsgrundlage zum Erheben von Beiträgen für Kopien kann sich aus der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit (Lernmittelverordnung) vom 14. Februar 1997 ergeben. Vorsorglich verweise ich auf § 111 des Brandenburgischen Schulgesetzes (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg) und die §§ 10 ff der Lernmittelverordnung (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lernmv). Mit freundlichen Grüßen