Kopiergeld Verwendung

an der Berufsschule "Kaufmännische Schulen Rheine" (kfmschulen.de) wird Kopiergeld gezahlt.
Für was konkret wurde das Geld ausgegeben, welchen Anteil hat mein Geld am Druckaufkommen der gesamten Schule?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kopiergeld Verwendung [#9153]
Datum
8. April 2015 19:39
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
an der Berufsschule "Kaufmännische Schulen Rheine" (kfmschulen.de) wird Kopiergeld gezahlt. Für was konkret wurde das Geld ausgegeben, welchen Anteil hat mein Geld am Druckaufkommen der gesamten Schule?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheine
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Trägerschaft des Berufskollegs Rheine/der Kaufmännischen Schulen Rheine s…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
WG: Kopiergeld Verwendung [#9153]
Datum
15. April 2015 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Trägerschaft des Berufskollegs Rheine/der Kaufmännischen Schulen Rheine seit geraumer Zeit bei Ihnen (Kreis Steinfurt) liegt, leite ich Ihnen zuständigkeitshalber die u.a. Mail/Anfrage m.d.B. um weitere Veranlassung zu. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Rheine
Ihre Mail vom 12. April 2015 Guten Tag Herr Antragsteller/in, in Ihrer Mail vom 12. April 2015 heißt es: *Sehr…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
Ihre Mail vom 12. April 2015
Datum
21. April 2015 10:04
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, in Ihrer Mail vom 12. April 2015 heißt es: *Sehr geehrte Damen und Herren,* *bitte senden Sie mir Folgendes zu:* *an der Berufsschule "Kaufmännische Schulen Rheine" (kfmschulen.de <http://kfmschulen.de>) wird Kopiergeld gezahlt. Für was konkret wurde das Geld ausgegeben, welchen Anteil hat mein Geld am Druckaufkommen der gesamten Schule?* Hierzu folgende Verständnisfrage meinerseits, damit ich Ihnen korrekt Auskunft erteilen kann: 1) Was verstehen Sie unter dem Begriff "Druckaufkommen"? Mit freundlichen Grüßen