Kopiergeld

Anweisungen zum Einsammeln von Kopiergeld

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweis…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kopiergeld [#285937]
Datum
11. August 2023 14:11
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zum Einsammeln von Kopiergeld
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285937/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld“ vom 11.08.2023 (#285937) wurde von Ihnen nicht in der …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kopiergeld [#285937]
Datum
13. September 2023 11:41
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld“ vom 11.08.2023 (#285937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld“ vom 11.08.2023 (#285937) wurde von Ihnen nicht in der …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kopiergeld [#285937]
Datum
27. September 2023 15:40
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld“ vom 11.08.2023 (#285937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Im Anhang erha…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Kopiergeld [#285937]
Datum
28. September 2023 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
560,7 KB
image001.png
929 Bytes
image002.png
822 Bytes
image003.png
709 Bytes
image004.png
777 Bytes
image005.png
7,0 KB
smime.p7s
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Im Anhang erhalten Sie die Antwort zu Ihrer gestellten am 11.08.2023 gestellten Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld“ (#285937). Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte die verspätete Antwort auf Ihr…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht
Datum
4. Oktober 2023 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
gebhrenverzeichnis.pdf
885,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage Nr. 285937 vom 11. August 2023 vielmals zu entschuldigen. So wie ich Sie verstehe, möchten Sie alle Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bezüglich des Einsammelns von Kopiergeld einsehen und bitten vorab um Mitteilung der Gebührenpflicht und ggf. entstehender Kosten? Für eine erste Auskunft zu den Kosten ist der entstehende Verwaltungsaufwand für die vollumfängliche Beantwortung des Antrages abzuschätzen und kostenmäßig zu beurteilen. Gemäß § 16 Satz 1 IFG Bln sind Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG Bln wird anhand der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24.11.2009 veröffentlicht im GVBl. 2009, 707, bestimmt. Nach § 5 der VGebO werden die Rahmengebühren wie folgt bestimmt: „§ 5 Rahmengebühren Bei Amtshandlungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, ist die Gebühr zu bemessen 1. nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, 2. nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, 3. nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners.“ Im Bereich Zentraler Service der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es keine „Akte“, in der Anweisungen bezüglich des „Einsammelns von Kopiergeld“ für die Organisationseinheiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gespeichert wären. Möglicherweise gibt es in den Organisationseinheiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dazu Arbeitsanweisungen, die dezentral gespeichert oder abgelegt sind. Diese müssten bei den Organisationseinheiten abgefragt werden. Ihr Auskunftsersuchen ist allerdings noch nicht so konkret formuliert, dass es eine konkretere Einschätzung des Umfangs der Amtshandlung und der Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, erlauben würde, so dass Sie ihr Anliegen zunächst spezifizieren müssten, damit ich eine Einschätzung abgeben kann. Bezieht sich Ihr Informationswunsch darauf, welche Arbeitsanweisungen es dafür gibt, wenn ein Kunde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kopien erhält? Das beigefügte Gebührenverzeichnis ist die Rechtsgrundlage sowohl für Kopien bei allgemeinen Amtshandlungen als auch bei Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Die Gebühren für die Fertigung von Kopien für allgemeine Amtshandlungen richtet sich nach der Tarifstelle 1001. Das wären zum Beispiel gemäß Nr. 1001 c) bei Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarz/weiß für die ersten 10 Seiten je Seite 0,50 Euro, jede weitere Seite 0,15 Euro. Allerdings sind Kopierautomaten zur Selbstbedienung in öffentlichen Einrichtungen davon nicht erfasst. Wenn Sie jedoch wissen möchten, welche Kopierkosten im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen nach dem IFG entstehen, müssten Sie unter der Tarifstelle 1004 Buchstabe d) schauen: Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 Euro. Auch hier sind Kopierautomaten zur Selbstbedienung in öffentlichen Einrichtungen nicht erfasst. Für den Fall, dass Ihre Frage mit dem beigefügten Gebührenverzeichnis schon beantwortet ist, ergeben sich für Sie keine Kosten. Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, bitte ich Sie, Ihr Anliegen näher zu beschreiben (insbesondere um welche Einrichtung es genau geht), so dass ich gegebenenfalls die Sie interessierenden Organisationseinheiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anfragen und die für Sie dann ggf. anfallenden Gebühren abschätzen und Ihnen mitteilen kann. Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen helfen konnte. Sie können mich auch sehr gerne anrufen, vielleicht können wir die Inhalte Ihres Auskunftsersuchens dann schneller klären? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937] Sehr << Anrede >> Ihre Kollegin Hüstermann hatte mein…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937]
Datum
21. November 2023 08:10
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Kollegin Hüstermann hatte meinen Antrag nach dem IFG schon beschieden. Unabhängig davon hätte ich eine Nachfrage: Ist es den Schulen (allgemeinbildend sowie Beruflichen Schulen) erlaubt Kopiergeld einzusammeln. Ich danke Ihnen vorab und wünsche Ihnen eine schöne Restwoche!
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937] Lieber << Antragsteller:in >> wofür wird dieses Kopier…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937]
Datum
21. November 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> wofür wird dieses Kopiergeld eingesammelt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937] Liebe << Antragsteller:in >> beispielsweise für sämtl…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenschätzung IFG-Akteneinsicht [#285937]
Datum
21. November 2023 10:53
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> beispielsweise für sämtliche Kopien die Im Unterricht ausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285937/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie die Antwort zu Ihrer gestellten am 21.11.2023 g…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Kopiergeld #285937 erneute Nachfrage vom 21.11.2023
Datum
30. November 2023 08:12
Status
geschwärzt
618,0 KB
image001.png
929 Bytes
image002.png
822 Bytes
image003.png
709 Bytes
image004.png
777 Bytes
image005.png
7,0 KB
smime.p7s
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie die Antwort zu Ihrer gestellten am 21.11.2023 gestellten Informationsfreiheitsanfrage zum Thema: „Kopiergeld“ (#285937). Mit freundlichen Grüßen