Kopplung von Warnungen mit der Behördennummer 115

Einige Kreise und kreisfreien Städte wie Köln und Bonn haben Bürger- oder Gefahrentelefone, bei denen im Fall einer Warnung der Bevölkerung eine aufgenommene Ansage abgespielt wird.
- Hat auch die mit dem Betrieb der Behördennummer 115 beauftragte Stelle einen Zugriff auf MoWaS? Heißt ist es (z. B. für Bürger ohne Smartphone und Radio) möglich bei Sirenenalarm die 115 anzurufen, um dort zu erfahren, vor was gewarnt wird und wie sich verhalten werden sollte, wenn der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt keine eigene solche Nummer hat?
- Wenn ja, bestünde auch die Möglichkeit anhand des Anrufstandortes direkt zu Anfang des Anrufes eine Ansage im Warnfall zu schalten, ohne dass der Anrufer vorher eine Warteschleife abwarten müsste, bevor er mit einem Mitarbeiter sprechen kann?
- Wenn nein, ist eine solche Implementierung geplant?

Ergebnis der Anfrage

Eine Belieferung der einzelnen an 115 angeschlossenen Servicecenter ist derzeit nicht geplant. Ob es möglich ist, eine Belieferung über einen zentralen Anlaufpunkt abzuwickeln, entzieht sich derzeit unserer Kenntnis.
Wir nehmen Ihre Anregung auf und werden uns im Rahmen der Möglichkeiten zu den Rahmenbedingungen Informieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einige Kreise und…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kopplung von Warnungen mit der Behördennummer 115 [#263011]
Datum
10. November 2022 19:06
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einige Kreise und kreisfreien Städte wie Köln und Bonn haben Bürger- oder Gefahrentelefone, bei denen im Fall einer Warnung der Bevölkerung eine aufgenommene Ansage abgespielt wird. - Hat auch die mit dem Betrieb der Behördennummer 115 beauftragte Stelle einen Zugriff auf MoWaS? Heißt ist es (z. B. für Bürger ohne Smartphone und Radio) möglich bei Sirenenalarm die 115 anzurufen, um dort zu erfahren, vor was gewarnt wird und wie sich verhalten werden sollte, wenn der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt keine eigene solche Nummer hat? - Wenn ja, bestünde auch die Möglichkeit anhand des Anrufstandortes direkt zu Anfang des Anrufes eine Ansage im Warnfall zu schalten, ohne dass der Anrufer vorher eine Warteschleife abwarten müsste, bevor er mit einem Mitarbeiter sprechen kann? - Wenn nein, ist eine solche Implementierung geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263011/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.11.2022. Ihre Fragen beantworten wi…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Kopplung von Warnungen mit der Behördennummer 115 [#263011]
Datum
15. November 2022 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.11.2022. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1) Hat auch die mit dem Betrieb der Behördennummer 115 beauftragte Stelle einen Zugriff auf MoWaS? In der Regel haben die dem Verbund "Einheitliche Behördennummer 115" beigetretenen Servicecenter keinen Zugriff auf MoWaS, da sie über keinen Warnauftrag verfügen. Für ihren Zweck ist dies nicht erforderlich. Sie müssten die durch eine MoWaS-Station ausgelöste Warnmeldung erhalten, wenn der Bereich des jeweiligen Servicecenters betroffen ist. Ob es innerhalb der Strukturen dort z.B. einen zentralen Anlaufpunkt gibt, ist uns nicht bekannt. Die Auslieferungsformate von MoWaS enthalten derzeit kein Audioformat, das abgespielt werden könnte. Die Audionachricht müsste daher vor Ort aus den gelieferten Warndaten erzeugt werden. Anfragen zur Belieferung mit den Warndaten haben uns bisher noch aus keinem dieser Servicecenter erreicht. 2) Heißt ist es (z. B. für Bürger ohne Smartphone und Radio) möglich bei Sirenenalarm die 115 anzurufen, um dort zu erfahren, vor was gewarnt wird und wie sich verhalten werden sollte, wenn der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt keine eigene solche Nummer hat? Dies ist derzeit nicht über das System MoWaS möglich. Sollte die auslösende Stelle dieses wünschen, kann sie beispielsweise das Servicecenter unmittelbar mit dieser Information versorgen. 3) Wenn ja, bestünde auch die Möglichkeit anhand des Anrufstandortes direkt zu Anfang des Anrufes eine Ansage im Warnfall zu schalten, ohne dass der Anrufer vorher eine Warteschleife abwarten müsste, bevor er mit einem Mitarbeiter sprechen kann? / 4) Wenn nein, ist eine solche Implementierung geplant? Eine Belieferung der einzelnen an 115 angeschlossenen Servicecenter ist derzeit nicht geplant. Ob es möglich ist, eine Belieferung über einen zentralen Anlaufpunkt abzuwickeln, entzieht sich derzeit unserer Kenntnis. Wir nehmen Ihre Anregung auf und werden uns im Rahmen der Möglichkeiten zu den Rahmenbedingungen Informieren. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche und zügige Beantwortung meiner Fragen. Ich würde m…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Kopplung von Warnungen mit der Behördennummer 115 [#263011]
Datum
15. November 2022 14:15
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche und zügige Beantwortung meiner Fragen. Ich würde mich freuen, wenn mein Vorschlag bedacht würde. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263011/