korrekte Klassifizierung von MoWas-Warnungen "von bundesweiter Tragweite"

Der Deutschlandfunk sendete am 03.12.22 im Format "Wochenendjournal" die Folge "Sind wir vorbereitet? Deutschland probt den Ernstfall".

Es ging dort um
"Flutkatastrophe, Chemieunglück, Stromausfall – am 8. Dezember wird erprobt, wie die Bevölkerung bei Gefahren gewarnt werden kann.
Wir testen Sirenen, besichtigen einen Schutzbunker und einen privaten Vorratsraum, wo Lebensmittel und Wasser lagern."

Dort heißt es ab Laufzeit 28:44:
"
[Reporter:]
"Was kann denn das Radio noch leisten bei einer Naturkatastrophe oder einem Angriff auf die kritische Infrastruktur ?
Das frage ich nach im Kölner Funkhaus des Deutschlandfunks, in der Nachrichtenredaktion bei meiner Kollegin, der Redakteurin Francisca Zecher.
Der Bildschirm bei ihr im Büro ist an und es sind genauer gesagt zwei Bildschirme.
Rote Querbalken oben am Bildschirmrand, die gehören hier zum täglichen Geschäft, die poppen inzwischen fast ständig auf, denn die melden Eilmeldungen.
Allein beim Wetter gibt es rund 210.000 Wetter-Warnungen pro Jahr und dazu nochmal 10.000 Warnungen vor Unwetter beziehungsweise extremem Unwetter.
Jetzt mal die Frage zum Ahrtal, zu der Unwetter-Katastrophe in der Nacht auf den 15. Juli [2021]:
Da gabs Dauerregen, hundert Liter allein in der Nacht pro Quadratmeter.
Auch andere Flüsse im Westen sind über die Ufer getreten.
Hat der Deutschlandfunk gewarnt, Francisca Zecher ?"

[Francisca Zecher:]
"Also wir hätten gewarnt, wenn wir hätten warnen können.
Aber wir konnten nicht, weil wir die nötigen Informationen dazu vom BBK nicht erhalten haben".

[Reporter:]
"Was hätte das sein müssen, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn hätte liefern können oder sollen ?"

[Francisca Zecher:]
"Es gibt diese Multiplikatoren-Vereinbarung zwischen uns und dem BBK.
Und da sind so Dinge geregelt, dass wir an das sogenannte MoWas, das modulare Warnsystem, angeschlossen sind.
Das heißt, wenn die in irgendwelchen Leitstellen was los schicken, gibt es Sachen, die bei uns ankommen, je nachdem wie das klassifiziert ist.
Und das ist genau der Knackpunkt, die Sachen waren nicht so klassifiziert, dass sie bei uns ankommen.
Warum das so war, das müsste man beim BBK erfragen."
"

Ferner heißt es 14.07.22 im Deutschlandfunk im Format "mediasres" in der Folge "Nach der Flutkatastrophe: Was hat der Deutschlandfunk gelernt? – Kollegengespräch mit Francisca Zecher":

"
[Reporter:]
"Ich habe vor der Sendung mit Francisca Zecher gesprochen.
Sie ist stellvertretende Nachrichten-Chefin hier im Deutschlandfunk.
Und ich habe sie zunächst gefragt, ob wir die Menschen hätten besser warnen müssen. "

[Francisca Zecher:]
"Na also es wäre natürlich gut gewesen, wenn wir sie hätten besser warnen können.
Aber das konnten wir leider nicht.
Wir sind zwar an das Modulare Warnsystem MoWas angeschlossen.
Das ist ein System, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelt hat, um vor Katastrophen zu warnen.
Aber über dieses System ist bei uns in der Nacht selbst nichts angekommen.
Also die Kolleginnen und Kollegen, die nachts im Einsatz waren, hatten nicht genug in der Hand, um warnen zu können."

[Reporter:]
"Das ja eigentlich komisch, woran liegt das ?
Der damalige BBK-Präsident Schuster hat damals ja auch gesagt, dass Warnmeldungen rausgegangen seien ?"

[Francisca Zecher:]
"Also, was genau bei den anderen Rundfunk-Häusern angekommen ist, das kann ich nicht beurteilen.
Als überregionaler Sender bekommen wir aber nicht immer die gleichen Informationen wie in diesem Fall zum Beispiel der WDR oder der SWR.
Also für uns gelten hier auch teilweise andere Regeln:
Wir müssen das Programm unterbrechen, wenn es sich um ein Ereignis der höchsten Warnstufe von bundesweiter Tragweite handelt.
Das könnte zum Beispiel ein Atomunfall sein oder wenn mindestens zwei Bundesländer betroffen sind.
Und im Fall der Flutkatastrophen waren zwei Bundesländer betroffen.
Hätte es also eine Warnmeldung gegeben in der Nacht, hätten wir diese melden müssen."
[...]
"

Meine Frage:

Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit zukünftige Warnungen "von bundesweiter Tragweite" über MoWas korrekt klassifiziert werden, so dass sie z.B. über den Deutschlandfunk ausgesendet werden können ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deutschlandfunk sendete am 03.12.…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
korrekte Klassifizierung von MoWas-Warnungen "von bundesweiter Tragweite" [#269121]
Datum
31. Januar 2023 09:05
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Deutschlandfunk sendete am 03.12.22 im Format "Wochenendjournal" die Folge "Sind wir vorbereitet? Deutschland probt den Ernstfall". Es ging dort um "Flutkatastrophe, Chemieunglück, Stromausfall – am 8. Dezember wird erprobt, wie die Bevölkerung bei Gefahren gewarnt werden kann. Wir testen Sirenen, besichtigen einen Schutzbunker und einen privaten Vorratsraum, wo Lebensmittel und Wasser lagern." Dort heißt es ab Laufzeit 28:44: " [Reporter:] "Was kann denn das Radio noch leisten bei einer Naturkatastrophe oder einem Angriff auf die kritische Infrastruktur ? Das frage ich nach im Kölner Funkhaus des Deutschlandfunks, in der Nachrichtenredaktion bei meiner Kollegin, der Redakteurin Francisca Zecher. Der Bildschirm bei ihr im Büro ist an und es sind genauer gesagt zwei Bildschirme. Rote Querbalken oben am Bildschirmrand, die gehören hier zum täglichen Geschäft, die poppen inzwischen fast ständig auf, denn die melden Eilmeldungen. Allein beim Wetter gibt es rund 210.000 Wetter-Warnungen pro Jahr und dazu nochmal 10.000 Warnungen vor Unwetter beziehungsweise extremem Unwetter. Jetzt mal die Frage zum Ahrtal, zu der Unwetter-Katastrophe in der Nacht auf den 15. Juli [2021]: Da gabs Dauerregen, hundert Liter allein in der Nacht pro Quadratmeter. Auch andere Flüsse im Westen sind über die Ufer getreten. Hat der Deutschlandfunk gewarnt, Francisca Zecher ?" [Francisca Zecher:] "Also wir hätten gewarnt, wenn wir hätten warnen können. Aber wir konnten nicht, weil wir die nötigen Informationen dazu vom BBK nicht erhalten haben". [Reporter:] "Was hätte das sein müssen, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn hätte liefern können oder sollen ?" [Francisca Zecher:] "Es gibt diese Multiplikatoren-Vereinbarung zwischen uns und dem BBK. Und da sind so Dinge geregelt, dass wir an das sogenannte MoWas, das modulare Warnsystem, angeschlossen sind. Das heißt, wenn die in irgendwelchen Leitstellen was los schicken, gibt es Sachen, die bei uns ankommen, je nachdem wie das klassifiziert ist. Und das ist genau der Knackpunkt, die Sachen waren nicht so klassifiziert, dass sie bei uns ankommen. Warum das so war, das müsste man beim BBK erfragen." " Ferner heißt es 14.07.22 im Deutschlandfunk im Format "mediasres" in der Folge "Nach der Flutkatastrophe: Was hat der Deutschlandfunk gelernt? – Kollegengespräch mit Francisca Zecher": " [Reporter:] "Ich habe vor der Sendung mit Francisca Zecher gesprochen. Sie ist stellvertretende Nachrichten-Chefin hier im Deutschlandfunk. Und ich habe sie zunächst gefragt, ob wir die Menschen hätten besser warnen müssen. " [Francisca Zecher:] "Na also es wäre natürlich gut gewesen, wenn wir sie hätten besser warnen können. Aber das konnten wir leider nicht. Wir sind zwar an das Modulare Warnsystem MoWas angeschlossen. Das ist ein System, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelt hat, um vor Katastrophen zu warnen. Aber über dieses System ist bei uns in der Nacht selbst nichts angekommen. Also die Kolleginnen und Kollegen, die nachts im Einsatz waren, hatten nicht genug in der Hand, um warnen zu können." [Reporter:] "Das ja eigentlich komisch, woran liegt das ? Der damalige BBK-Präsident Schuster hat damals ja auch gesagt, dass Warnmeldungen rausgegangen seien ?" [Francisca Zecher:] "Also, was genau bei den anderen Rundfunk-Häusern angekommen ist, das kann ich nicht beurteilen. Als überregionaler Sender bekommen wir aber nicht immer die gleichen Informationen wie in diesem Fall zum Beispiel der WDR oder der SWR. Also für uns gelten hier auch teilweise andere Regeln: Wir müssen das Programm unterbrechen, wenn es sich um ein Ereignis der höchsten Warnstufe von bundesweiter Tragweite handelt. Das könnte zum Beispiel ein Atomunfall sein oder wenn mindestens zwei Bundesländer betroffen sind. Und im Fall der Flutkatastrophen waren zwei Bundesländer betroffen. Hätte es also eine Warnmeldung gegeben in der Nacht, hätten wir diese melden müssen." [...] " Meine Frage: Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit zukünftige Warnungen "von bundesweiter Tragweite" über MoWas korrekt klassifiziert werden, so dass sie z.B. über den Deutschlandfunk ausgesendet werden können ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Das Deutsc…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]korrekte Klassifizierung von MoWas-Warnungen "von bundesweiter Tragweite" [#269121]
Datum
1. März 2023 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Das Deutschlandradio kann nur MoWaS-Meldungen übertragen, die auch in MoWaS ausgelöst und zugestellt wurden. Das BBK als Betreiber des Gesamtsystems MoWaS stellt dieses für den Zivilschutz konzipierte Übertragungssystem für Warnungen des Bevölkerungsschutz rund um die Uhr zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt durch die vor Ort zuständigen Stellen für den Katastrophenschutz. Zuständig sind entweder die Länder selbst oder Stellen der Kommunen mit einem MoWaS-Anschluss. Ein Selbsteintrittsrecht des Bundes - hier des BBK - zu Warnmeldungen bei Katastrophen besteht grundsätzlich nicht. Es wurde erkannt, dass die Verteilung der Warnmeldungen an Rundfunkanbieter unterschiedlicher Verbreitungsebenen (z.B. lokal oder landes- oder bundesweit) optimiert werden kann, um gerade den weitreichenden Rundfunkanbietern auch kleinräumigere Warnmeldungen über MoWaS zugänglich zu machen. Hierzu wurden Gespräche mit dem Deutschlandradio wie auch mit weiteren Programmanbietern aufgenommen. Grundsätzlich bleibt es der auslösenden Behörde vorbehalten zu entscheiden, über welchen Warnkanal sie eine Bevölkerungswarnung veröffentlichen will. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]korrekte Klassifizierung von MoWas-Warnungen "von bundesweiter Tragweite" [#269121]
Datum
1. März 2023 13:01
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>