Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße

In der Mitteilung mit der Vorlagen-Nummer 0154/2024 für die Bezirksvertretung Mülheim steht:

"Das Ordnungsamt wurde um verstärkte Kontrollen im Rahmen der Verfügbaren Kapazitäten gebeten."

Bitte schicken Sie mir die entsprechende Bitte sowie die dazugehörige Antwort des Ordnungsdienstes an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu. Bevorzugt digital per Email.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
27. Januar 2024 19:14
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Mitteilung mit der Vorlagen-Nummer 0154/2024 für die Bezirksvertretung Mülheim steht: "Das Ordnungsamt wurde um verstärkte Kontrollen im Rahmen der Verfügbaren Kapazitäten gebeten." Bitte schicken Sie mir die entsprechende Bitte sowie die dazugehörige Antwort des Ordnungsdienstes an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu. Bevorzugt digital per Email.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298515/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdi…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
1. März 2024 08:10
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße“ vom 27.01.2024 (#298515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße“ [#298515]
Datum
5. März 2024 19:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/298515/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Verkehrsdienst der Stadt Köln wie gewohnt nicht auf Informationsfreiheitsanfragen antwortet. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist ist bereits abgelaufen und es gab bisher keine Reaktion. Auch auf Erinnerungen wird nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 298515.pdf Anfragenr: 298515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298515/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.03.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße“ [#298515]
Datum
6. März 2024 06:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.03.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an 67/ Amt für Landschaftspfleg…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
6. März 2024 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an 67/ Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weitergeleitet, mit der Bitte Ihnen ggf. die dort vorhandenen Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Feichtenschlager, Beate möchte die Nachricht "Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnung…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Rückruf: Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
6. März 2024 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Feichtenschlager, Beate möchte die Nachricht "Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]" zurückrufen. ________________________________ ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-rf4-2024.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/veranstaltungen/daten/35149/index.html> <<font%20face=>[https://www.stadt-koeln.de/images/footer-uefa2024-2024.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/uefa-euro-2024/index.html>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Feichtenschlager, Beate möchte die Nachricht "#24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Rückruf: #24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
6. März 2024 10:20
Status
Feichtenschlager, Beate möchte die Nachricht "#24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]" zurückrufen. ________________________________ ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-rf4-2024.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/veranstaltungen/daten/35149/index.html> <<font%20face=>[https://www.stadt-koeln.de/images/footer-uefa2024-2024.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/uefa-euro-2024/index.html>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Aus Sicht des IFG NRW ist Ihre Behörde selbst zuständig für Informationen, die bei Ihnen vorliegen. Ic…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: #24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
10. März 2024 14:16
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Aus Sicht des IFG NRW ist Ihre Behörde selbst zuständig für Informationen, die bei Ihnen vorliegen. Ich möchte Sie also dringend dazu auffordern meine Anfrage nach IFG NRW zu beantworten. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist ist bereits verstrichen. Der Datenschutzbeauftragte Fricke der Stadt Köln hat einen Leitfaden für die Kölner Verwaltung entwickelt, welcher er Ihnen sicherlich zur Verfügung stellt. Ich möchte Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass eine Weitergabe meiner schützenswerten Personendaten an das Grundflächenamt rechtswidrig geschah. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298515/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die begehrte Information kann Ihnen durch den Verkehrsdienst nicht zu Ver…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Rückruf: #24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
11. März 2024 10:29
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die begehrte Information kann Ihnen durch den Verkehrsdienst nicht zu Verfügung gestellt werden, da diese Information hier nicht vorhanden ist. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen sind nur ein Informationsanspruch auf vorhanden Informationen vor. Ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen <&…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: #24883 Korrespondenz Amt für Landschaftspflege und Grünflächen/Ordnungsdienst zur Otto-Kayser-Straße [#298515]
Datum
11. März 2024 12:23
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298515/

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
11. März 2024 12:23
Status
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ <<font%20face=>[https://www.stadt-koeln.de/images/footer-uefa2024-2024.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/uefa-euro-2024/index.html>