Korrespondenz anlässlich des Verbotes der Berliner Nakba-Demonstrationen am 15. Mai 2022 mit dem Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus

Sämtliche Mails, Briefe, Textnachrichten oder sonstige schriftliche Korrespondenz, den Ihr Haus anlässlich der Nakba-Demonstrationen am 15. Mai 2022 und des erst kurz vor den angemeldeten Versammlungen ausgesprochenen Verbotes derselben mit dem Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus, Samuel Salzborn, ausgetauscht haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz anlässlich des Verbotes der Berliner Nakba-Demonstrationen am 15. Mai 2022 mit dem Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus [#249266]
Datum
17. Mai 2022 09:56
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Mails, Briefe, Textnachrichten oder sonstige schriftliche Korrespondenz, den Ihr Haus anlässlich der Nakba-Demonstrationen am 15. Mai 2022 und des erst kurz vor den angemeldeten Versammlungen ausgesprochenen Verbotes derselben mit dem Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus, Samuel Salzborn, ausgetauscht haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249266/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner I…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Korrespondenz anlässlich des Verbotes der Berliner Nakba-Demonstrationen am 15. Mai 2022 mit dem Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus [#249266]
Datum
23. Mai 2022 11:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Senatskanzlei. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Juni 2022 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid vom 23.05.2022. Mit freundlichen Grüßen