Korrespondenz bezüglich der "Talgangbahn"

Anfrage an: Stadt Albstadt

Falls vorhanden, Korrespondenz zwischen der Stadt Albstadt und der Deutschen Bahn und/oder anderen betroffenen Verkehrsdienstleistern bezüglich der "Talgangbahn" der letzten 5 Jahre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    9. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Kevin Sieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhande…
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Korrespondenz bezüglich der "Talgangbahn" [#129526]
Datum
9. April 2019 17:14
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, Korrespondenz zwischen der Stadt Albstadt und der Deutschen Bahn und/oder anderen betroffenen Verkehrsdienstleistern bezüglich der "Talgangbahn" der letzten 5 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger
Kevin Sieger
Sehr geehrte Damen und Herren, Da nun bereits fast eine Woche vergangen ist und ich noch keine Eingangsbestätigun…
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
AW: Korrespondenz bezüglich der "Talgangbahn" [#129526]
Datum
16. April 2019 00:57
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Da nun bereits fast eine Woche vergangen ist und ich noch keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten habe, möchte ich auf meine (L)IFG-Anfrage vom 9. April hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger Anfragenr: 129526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Albstadt
Korrespondenz bezüglich Talgangbahn Sehr geehrter Herr Sieger, Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 09.04.2019 ist bei…
Von
Stadt Albstadt
Betreff
Korrespondenz bezüglich Talgangbahn
Datum
18. April 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sieger, Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 09.04.2019 ist bei uns eingegangen und wir derzeit geprüft. Freundliche Grüße
Kevin Sieger
AW: Korrespondenz bezüglich Talgangbahn [#129526] Sehr geehrte<< Anrede >> Vorsorglich möchte ich dar…
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
AW: Korrespondenz bezüglich Talgangbahn [#129526]
Datum
6. Mai 2019 08:11
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist meiner IFG-Anfrage bereits am 9. Mai verstreicht. Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger Anfragenr: 129526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Albstadt
Sehr geehrter Herr Sieger, die Talgangbahn ist Bestandteil der Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Nicht die Stadt, son…
Von
Stadt Albstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sieger, die Talgangbahn ist Bestandteil der Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Nicht die Stadt, sondern der Landkreis ist Mitglied der Projektgesellschaft und somit Verfahrensbetreiber. Der Landkreis ist außerdem Eigentümer der Gleisanlage. Wir möchten Sie daher bitten sich zuständigkeitshalber an das Landratsamt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen