Korrespondenz Bundeskanzleramt bzgl. Bundeshaushalt 2024

Sämtliche Korrespondenz mit den Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2024 aus dem Zeitraum 01.11.2023 bis heute.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korrespondenz mit den Bunde…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Korrespondenz Bundeskanzleramt bzgl. Bundeshaushalt 2024 [#296585]
Datum
8. Januar 2024 13:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Korrespondenz mit den Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2024 aus dem Zeitraum 01.11.2023 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296585/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen Gz. V B 3 - O 1004/24/10012 Sehr geehrter Herr Kempen, zu Ihrem o. a. IFG-Antr…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Korrespondenz Bundeskanzleramt bzgl. Bundeshaushalt 2024 [#296585]
Datum
15. März 2024 12:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
497,4 KB
Bundesministerium der Finanzen Gz. V B 3 - O 1004/24/10012 Sehr geehrter Herr Kempen, zu Ihrem o. a. IFG-Antrag wurde die Zwischennachricht vom 30. Januar 2024 an die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung benannte Postanschrift versandt. Das Schreiben konnte dort offenbar jedoch nicht zugestellt werden, woraufhin der Postdienstleister dieses zwischenzeitlich für Sie zur Abholung hinterlegt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an das Bundesministerium der Finanzen zurückgesandt hat. Die in Rede stehende Zwischennachricht übersende ich Ihnen als Anlage beigefügt zu dieser E-Mail. Die im Dokument eröffnete Frist zur Rückmeldung bis zum 29. Februar 2024 bitte ich als gegenstandslos anzusehen. Für den Eingang einer Stellungnahme merke ich mir den 12. April 2024 vor. Bis zum etwaigen Eingang einer Stellungnahme Ihrerseits ruht die weitere Bearbeitung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag auch angesichts möglicher Gebühren fest. Zudem sehe ich meinen Antrag inhal…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Korrespondenz Bundeskanzleramt bzgl. Bundeshaushalt 2024 [#296585]
Datum
25. März 2024 16:44
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag auch angesichts möglicher Gebühren fest. Zudem sehe ich meinen Antrag inhaltlich ausreichend bestimmt. - Korrespondenz mit dem Bundeskanzleramt sollte selbsterklärend als schriftliche Korrespondenz erkennbar sein, die üblicherweise in der Form von entsprechenden Mails, Briefen etc. erfolgt und veraktet wird. - der Zeitraum auf den mein Antrag sich bezieht ist mit knapp 9 Wochen mehr als übersichtlich. - Thematisch wurde der Gegenstand der beantragte Unterlagen klar benannt Ich fordere sie daher auf, meinen Antrag zeitnah zu bearbeiten und mir die beantragten Dokumente zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296585/